Nach langen Verhandlungen unterzeichneten die Schweiz und die USA im August 2009 einen Vergleich im Fall UBS. Fünf Monate später stellte ein wegweisendes Gerichtsurteil in der Schweiz das Abkommen infrage. Schliesslich musste das Parlament über den Vertrag entscheiden.
Die Vorgeschichte
UBS ermutigt zum Steuerbetrug Die UBS gerät im Herbst 2007 in den USA juristisch immer mehr unter Druck. Die Behörden nehmen gegen UBS-Kundenberater Ermittlungen auf. Diese werden verdächtigt, US-Bürger zum Steuerbetrug animiert zu haben.
Ende 2008 verlangen die USA von der UBS rund 20'000 Kundendaten und drohen mit einer Anklage, die die UBS existenziell hätte bedrohen können. Im Februar 2009 verfügt die Finanzmarktaufsicht (Finma) die Herausgabe von rund 300 UBS-Kundendaten.
Die UBS bezahlt zum gleichen Zeitpunkt 780 Millionen Dollar an die US-Justiz, um den so genannten Steuerstreit zu beenden. Die US-Behörden fordern aber die Herausgabe von weiteren 52'000 UBS-Kunden-Daten. Die Kunden sollen gegen 15 Milliarden Dollar am Fiskus vorbeigeschleust haben.
Frühling 2009: Die Zwickmühle
Entscheid zwischen zwei Übeln Der Bundesrat steckt in der Zwickmühle. Er will der UBS verbieten, Kundendaten weiterzugeben, weil damit Schweizer Recht, also das Bankgeheimnis, verletzt wird. Gleichzeitig will er aber auch verhindern, dass die UBS in den USA verurteilt wird, und damit ihre Bankenlizenz verlieren könnte. Der Schweiz könnte damit ein beträchtlicher volkswirtschaftlicher Schaden entstehen. Die UBS ist für die Schweiz «too big to fail».
Sommer 2009: Der Vergleich
Amtshilfe in 4450 Fällen Im August 2009 unterzeichnen die USA und die Schweiz einen Vergleich im Fall UBS. Darin wird vereinbart, dass die USA der Schweiz ein Amtshilfegesuch stellen, um 4450 statt der ursprünglich verlangten 52'000 Kundendaten zu erhalten. Auf diese Weise wird der UBS ein Prozess in den USA erspart. Es ist das bisher grösste Amtshilfegesuch, das je an die Schweiz gestellt wurde.
Januar 2010: Das Urteil
Klage vor Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen Mehrere Kunden fechten die Übergabe ihrer Kontodaten an die US-Steuerbehörden (IRS) jedoch an und sie bekommen zumindest in einem Fall Recht. Im Januar 2010 heisst das Bundesverwaltungsgericht in einem Piloturteil die Klage einer UBS Kundin gut.
Die UBS hatte die Amerikanerin in die Gruppe «schwerer und fortgesetzter Steuerdelikte» eingestuft, weil sie ein Formular nicht eingereicht hatte. Ihr Jahreseinkommen aus dem Konto betrug über 100'000 Franken.
Laut dem Bundesverwaltungsgericht ist das blosse «Vergessen», ein Formular einzureichen, keine betrügerische Handlung. Das heisst, es ist «nur» Steuerhinterziehung. Dafür leistet die Schweiz gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen aber keine Amtshilfe. Der Bundesrat hatte also seine Kompetenzen überschritten.
März 2010: Der Winkelzug
Abkommen wird aufgewertet Der Bundesrat reagiert mit einem so genannten Änderungsprotokoll auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Das Protokoll stellt klar, dass das UBS-Abkommen ein Staatsvertrag ist. Es hebt das Amtshilfeabkommen auf die gleiche Stufe wie das bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen. Damit soll der Schweiz ermöglicht werden, auch bei fortgesetzter schwerer Steuerhinterziehung und nicht nur bei Betrug Amtshilfe zu leisten.
Das revidierte Abkommen - respektive der Staatsvertrag - wird dem Parlament vorgelegt. Bei dessen Genehmigung sind die rechtlichen Vorbehalte des Bundesverwaltungsgerichts entkräftet.
Juni 10: Die Debatte
Das Machtspiel von SVP und SP Das Parlament entscheidet in der Juni-Session 2010 über die Genehmigung des Staatsvertrages. Der Debatte im Bundeshaus geht ein wochenlanges Powerplay der Parteien voraus. Die Mitteparteien stimmen dem Vertrag zu.
Die SVP lehnt den Vertrag lange Zeit kategorisch ab. Die Linke sieht ihre Chance und verlangt für ihre Zustimmung verbindliche Massnahmen um das Risiko von Grossbanken zu mindern und die Boni-Frage zu klären. Mit einem sogenannten Planungsbeschluss probiert der Bundesrat die SP auf die Ja-Seite zu ziehen. Dies ruft aber die SVP auf den Plan und sie stellt ihrerseits Forderungen, bei deren Erfüllung sie dem Vertrag doch zustimmen könnte.
Nach mehrmaligem Hin und Her schwenkt die SVP ein und enthält sich der Stimme. Der Staatsvertrag hat in beiden Räten eine Mehrheit. Der Nationalrat allerdings will im Gegensatz zum Ständerat den Staatsvertrag dem fakultativen Referendum unterstellen.
Einigung und Annahme
Nationalrat tritt auf Empfehlung ein Weil sich die beiden Räte in ihren Positionen nicht bewegten, liegt es an der Einigungskonferenz, den Mitgliedern der beiden Kammern eine Empfehlung abzugeben. Diese spricht sich gegen das fakultative Referendum aus. Schliesslich ist es die SVP, die dem Staatsvertrag zum Durchbruch verhilft, weil sie in der Referendumsfrage eine Kehrtwende vollzieht. Nach dem Ständerat spricht sich auch der Nationalrat mehrheitlich für die Annahme des Staatsvertrags ohne Referendum aus.
Der Bundesrat erwägt, das UBS-Abkommen mit den USA nachträglich vom Parlament absegnen zu lassen. Vorher aber will er mit Washington reden. Ob das der richtige Ausweg aus der schwierigen Situation im Fall UBS ist, das schätzen Bundeshausredaktor Philipp Burkhardt und USA-Korrespondent Max Akermann ein.
Dass der Bundesrat den Dialog mit Washington im Fall UBS sucht, kommt bei den Schweizer Parteien in ersten Reaktionen gut an. Sollte das Abkommen allerdings ins Parlament kommen, dann wird es dort doch ein hartes Ringen darum geben. Die Parteien formulieren jetzt schon ihre Bedingungen.
Die Situation ist unangenehm für den Bundesrat: Weil nach dem Gerichtsurteil in 4'200 UBS-Fällen keine Amtshilfe mehr möglich ist, drohen juristische Konflikte mit den USA. Der Bundesrat hat sich nun entschieden, mit Washington zu verhandeln. Parallel dazu bereitet er sich darauf vor, das Abkommen vom Parlament nachträglich genehmigen zu lassen.
Die UBS ist für die Schweiz «Too big to fail», zu gross, um sie untergehen zu lassen. Deshalb sieht sich der Bundesrat auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Freitag wieder gezwungen, nach Lösungen zu suchen. Barbara Wiedmer zu den Vorschlägen von Barack Obama zum Umgang der Grossbanken.
Nun sei das Parlament gefordert, findet René Matteotti, Steuerrechtsprofessor an der Universität Bern. Es könnte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes umstossen. Das sei nicht so einfach, erklärt dagegen Rechtsprofessor Rainer Schweizer von der Universität St. Gallen, im Bericht von Fredy Gasser.
Das Abkommen vom Sommer 2009 über die Amtshilfe in Steuerfragen mit den USA ist - zumindest teilweise - nicht legal, so lautet in der Substanz das hochbrisante Urteil, das am Freitag vom Bundesverwaltungsgericht gefällt wurde. Mehr
Der Steuerstreit mit den USA schien entschärft. Jetzt tun sich wieder viele Fragezeichen auf. Wirtschaftsredaktorin Barbara Widmer hat mit Rechtsexperten über die Zukunft des Abkommens gesprochen.
Nach monatelangem Ringen einigten sich die Schweiz und die USA im letzten Sommer darauf, 4450 UBS-Konti auf Steuerbetrug oder schwerwiegende Steuerhinterziehung zu prüfen. Mehr