Was mit Harmos ändert
Harmos bringt zwei wichtige Neuerungen: Kinder sollen schon mit vier Jahren eingeschult werden, respektive in den Kindergarten gehen, und sie sollen zwei Fremdsprachen lernen. Eine Übersicht über die Details der Reform.
Mit dem Harmos-Konkordat werden erstmals die Dauer und die Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge national harmonisiert. Im Detail ist Folgendes vorgesehen:
| Strukturen |
| Kinder werden mit 4 Jahren eingeschult. |
| Der heutige Kindergarten wird obligatorisch. |
| Die obligatorische Schulzeit dauert 11 Jahre. |
| Die Primarschule, inklusive Kindergarten, dauert 8 und die Sekundarstufe 3 Jahre.* |
| Ziele |
| Die Schulziele werden gesamtschweizerisch vereinheitlicht, aber es gibt sprachregionale Lehrpläne. |
| Alle Kinder erhalten eine Grundbildung in folgenden Fächern: Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften, Musik, Kunst und Gestaltung, Bewegung und Gesundheit. |
| Es werden zwei Fremdsprachen unterrichtet, Englisch und eine zweite Landessprache. |
| Eine erste Fremdsprache wird spätestens ab der 5. Klasse, eine zweite spätestens ab der 7. unterrichtet. |
| Die Reihenfolge der Fremdsprachen basiert auf regionalen Vereinbarungen.** |
| Kinder erhalten individuell angepasste Lernmöglichkeiten. |
| Qualität und Standards |
| Für sämtliche Fächer werden Standards festgelegt. Sie legen die Kompetenzen fest, die erreicht werden sollen, liefern inhaltliche Vorgaben oder definieren Bedingungen für die Umsetzung. |
| Die Fortschritte der Reformen werden durch ein Bildungsmonitoring überprüft. |
| Es gibt alle 4 Jahre einen Bildungsbericht. Der erste reguläre Bericht ist im Februar 2010 erschienen. |
| Blockzeiten und Tagesstrukturen |
| Die Unterrichtszeit in der Primarstufe wird in Blockzeiten organisiert. |
| Nach Bedarf sollen Kinder auch nach der Unterrichtszeit betreut werden können. |
| Entsprechende Tagesstrukturen sollen Schulen mit der Familien- und Sozialpolitik organisieren. |
| Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und in der Regel beitragspflichtig. |
* Hier müssen die Kantone AG, BL, NE, BS und VD Anpassungen vornehmen, das Tessin erhält eine Ausnahmeregelung.
** In ZH, AG sowie in der Inner- und Ostschweiz ist Englisch die erste Fremdsprache, in
BS, BL, SO, BE sowie den deutschsprachigen Gebieten von FR und VS Französisch. In GR wird als erste Fremdsprache eine zweite Landessprache unterrichtet. In der Romandie ist Deutsch die erste Fremdsprache, im TI lautet die Reihenfolge Französisch, Deutsch, Englisch.
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