(Keystone)
Minarette in Europa
In Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich gibt es keine besonderen Regelungen, die den Bau von Moscheen oder Minaretten betreffen. Deren Errichtung folgt den allgemeinen baurechtlichen Bestimmungen.
Eigene Religion ausüben
In keinem dieser Staaten sei der Bau von Minaretten verboten oder stärker eingeschränkt als die Errichtung vergleichbarer Bauten anderer Religionsgemeinschaften, heisst es in der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «gegen den Bau von Minaretten».
Bei der Prüfung solcher Bauvorhaben nähmen die Behörden und Gerichte eine Interessenabwägung vor, bei der sie die spezifischen Umstände des Einzelfalls berücksichtigten. Dem Bedürfnis, die eigene Religion auszuüben und zu bekunden, werde ein hoher Stellenwert beigemessen.
Gebetsrufe in Deutschland
In Deutschland hätten Gerichte schon mehrfach Bauvorhaben für Moscheen und Minarette rechtlich beurteilt. Dabei habe sich gezeigt, dass die Errichtung solcher Bauten als Ausdruck der Bekundung und Ausübung der Religion verstanden werde. In wenigen deutschen Städten sowie in Wien werden die Minarette auch zum Gebetsruf genutzt.
Christen in muslimischen Ländern
In den meisten muslimischen Ländern könnten Angehörige der christlichen Religionsgemeinschaft ihren Glauben mit Einschränkungen praktizieren, schreibt der Bundesrat. Auch Kirchen seien erlaubt. In Ägypten seien zwischen Juni 2005 und Juni 2006 beispielsweise 21 Anträge zum Neubau von Kirchen genehmigt worden.
Andere muslimische Länder hingegen würden Christen diskriminieren und sie manchmal in schwerwiegender Weise verfolgen. Einzig Saudi-Arabien verbiete die Ausübung der christlichen Religion unter Strafandrohung. (cdm, sda)
