Keine Verschärfung des Güterkontrollgesetzes
Der Nationalrat will keine Verschärfung des Güterkontrollgesetzes (GKG). Er ist somit dem Ständerat gefolgt und nicht auf die vorgeschlagene GKG-Revision eingetreten. Der Bundesrat hat sich nach der Pilatus-Affäre für eine härter Gangart ausgeprochen.
Schweizer Trainingsflugzeug in Darfur-Konflikt
Weil 2006 ein ausgeführtes Pilatus-Trainingsflugzeug unerlaubt im Darfur-Konflikt eingesetzt worden war, wollte der Bundesrat die Ablehnungskriterien im Güterkontrollgesetz verschärfen. Er wollte den Export von Gütern verweigern, wenn wesentliche Interessen der Schweiz auf dem Spiel gestanden hätten.
Betroffen gewesen wären so genannte Dual-Use-Güter, die über das GKG einer Exportüberwachung unterliegen. Solche Güter konnen sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden. Dabei kann es sich um Maschinen oder Maschinenbestandteile handeln, aber auch um Flugzeuge von Pilatus.
Heutiges Gesetz ausreichend
Nach Ansicht der Ratsmehrheit regelt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die Angelegenheiten bereits heute zur Zufriedenheit. Ausserdem biete die Bundesverfassung dem Bundesrat bereits heute die Möglichkeit, bei Gefährdung der Landesinteressen einen Export per Notrecht zu verhindern.
Eine Änderung des GKG nach dem Willen des Bundesrates würde die Abläufe nur komplizieren und schwäche den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Bundesrätin Leuthard wurde nicht erhört
Die Grosse Kammer folgte der Argumentation der Gegner mit 114 zu 67 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Vergeblich appellierte Bundespräsidentin Doris Leuthard an die Räte, dass die «doch sehr kleine Modifikation des Gesetzes» dringend notwendig sei.
Heute habe der Bundesrat keine Handhabe, Exporte zu verbieten, die mit den existierenden Bestimmungen nicht verhindert werden könnten. Man sei einzig und alleine auf den Goodwill der Exporteure angewiesen. «Und das ist eine schwierige Ausgangslage für einen souveränen Staat», sagte die Volkswirtschaftsministerin. (rend, sda/ddp)
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