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Mittwoch, 3.3.2010

Parlament wählt künftig Bundesanwalt

Der Bundesanwalt wird künftig nicht mehr vom Bundesrat, sondern vom Parlament gewählt und von einem unabhängigen Fachgremium beaufsichtigt.

Der Nationalrat war bisher der Ansicht, dass die Landesregierung den Bundesanwalt ernennt und auch die Oberaufsicht über die Bundesanwaltschaft ausübt. Jetzt ist er auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.

Knappe Entscheidung
Die grosse Kammer einigte sich darauf, dass der Bundesanwalt künftig vom Parlament gewählt und von einem unabhängigen Fachgremium beaufsichtigt wird. Der Entscheid fiel mit 88 zu 81 Stimmen allerdings knapp aus.

Fall Roschacher stand Pate
Norbert Hochreutener (CVP/BE) argumentierte vergeblich, der Ständerat habe eine untaugliche Lösung vorgeschlagen. Der Ständerat habe ein neues Gremium erfunden, gewissermassen eine vierte Gewalt. Dies sei viel zu kompliziert und unverhältnismässig.

Die Lösung des Ständerates sei völlig auf den Fall von alt Bundesrat Christoph Blocher und den früheren Bundesanwalt Valentin Roschacher ausgerichtet, sagte Hochreutener. Das alte System mit dem Bundesrat als Wahl- und Aufsichtsbehörde habe keine grundlegenden Fehler. Folglich gebe es auch keinen Grund, es zu ändern.

Widmer-Schlumpf abgeblitzt
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sprach sich ebenfalls für eine Aufsicht durch den Bundesrat aus. Die Regierung könne mit der Variante des Ständerats zwar leben, sie sei aber überzeugt, dass es sich nicht um die bessere Lösung handle.

Weiter forderte die Justizministerin, die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft sei durch die Umschreibung der Aufsichts- und Weisungsbefugnisse sicherzustellen. (haem/nab, sda)

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