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Donnerstag, 18.3.2010

Ausschaffung auch bei Betrug

Der Ständerat lehnt die Ausschaffungs-Initiative der SVP ab. Er schlägt dagegen vor, Ausländer nur dann auszuweisen, wenn ihnen für ihre Straftat mindestens ein Jahr Gefängnis droht. Darunter fallen Mord, Tötung oder Raub. Hinzu kommt Betrug.

Der Ständerat stellt der SVP-Ausschaffungs-Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüber und empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung. Im Gegenvorschlag präzisierte die kleine Kammer einen Katalog von Delikten, für die es einen Landesverweis geben soll.

In der Schlussabstimmung sprach sich der Ständerat mit 22 zu 6 Stimmen bei 11 Enthaltungen für den Gegenvorschlag auf Verfassungsebene aus. Die Initiative empfiehlt er mit 34 gegen 6 Stimmen zur Ablehnung. Die Vorlage geht weiter in den Nationalrat.

Auf der Linie des Bundesrats
Der Gegenentwurf, dem auch Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf zustimmte wurde trotz Änderungsanträgen von links und rechts in der Kommissionsfassung angenommen. Damit entspricht er dem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene, den der Bundesrat eingebracht hatte.

Der Gegenvorschlag auf Verfassungsebene stellt der Initiative eine Alternative auf gleicher Augenhöhe gegenüber. Zudem macht er nach Ansicht der Ständeratsmehrheit die wesentlichen Anliegen der Initiative überhaupt erst umsetzbar, ohne dem Volk Sand in die Augen zu streuen.

Deliktkatalog definiert
Bei den mit Ausschaffung sanktionierten Delikten nahm der Rat gegenüber der Initiative Präzisierungen vor. Im Wesentlichen schloss er Bagatelldelikte aus. Bei ihnen würde eine Ausweisung das verfassungsmässige Gebot der Verhältnismässigkeit verletzen.

Bei den Delikten gegen Leib und Eigentum gibt nicht die Straftat, sondern die Strafandrohung den Ausschlag. Eine Ausweisung erfolgt, wenn die Verurteilung wegen eines nicht mit unter einem Jahr Freiheitsentzug sanktionierten Deliktes erfolgt. Darunter fallen 33 Straftaten - etwa Mord, Tötung und Raub.

Ausweisung auch für Betrug
Ebenfalls Ausweisung steht auf Betrugsdelikte, die mit mindestens 18 Monaten sanktioniert wurden - inklusive Sozialhilfe- und Steuerbetrug. Bei allen anderen Straftaten müssen sich die Bussen und Freiheitsstrafen auf zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen von 720 Tagsätzen summieren, damit die Ausweisung fällig wird.

Der Rat verzichtete auf eine Dauer von 5 bis 15 Jahren für den Landesverweis. Widmer-Schlumpf versicherte, die Verweisungsdauern seien im Gesetz bereits geregelt und Praxis.

Beachtung des Völkerrechts festgeschrieben
Festgeschrieben hat der Ständerat die Beachtung der Grundrechte, der Verfassung und des Völkerrechts bei einer Ausweisung. Das schliesst aus, dass etwa Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention auf den Familienzusammenhalt, der Schutz vor grausamer Bestrafung und nicht zuletzt das Abkommen zur Personenfreizügigkeit verletzt werden.

Diese Passage ist für die kleine Kammer im Abstimmungskampf zentral. Sie mache das Anliegen der Initiative erst umsetzbar. Die Ratsrechte monierte, das öffne milden Richtern Tür und Tor.

Mehr Landesverweise erwartet
Der Ständerat erwartet von seiner Regelung eine Verdoppelung der Landesverweise auf etwa 700 im Jahr. Die SVP-Initiative würde unter Verletzung des Völkerrechts und verfassungsmässiger Grundrechte nach Schätzung der Initianten zu etwa 1500 Ausschaffungen führen.

Um dem reinen Sanktionspassus in der Bundesverfassung einen positiven Aspekt beizufügen, stellte der Ständerat einen Integrationsartikel voran.

Initiative für gültig erklärt
Am Morgen hatte die kleine Kammer die Initiative trotz grundsätzlicher Bedenken mit 28 zu 13 Stimmen für gültig erklärt.

Die Ratsmehrheit sah zwingendes Völkerrecht nicht verletzt, weiter gehendes aber schon. Insbesondere widerspreche die Initiative dem international gültigen Non-Refoulement-Prinzip, wonach niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, wo er gefährdet ist. (nab, sda)

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Einschätzung von Bundeshaus-Korrespondent Pascal Krauthammer. (18.3.2010)
Hören (2:59)

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