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(Keystone)

6. Revision: IV muss weiter sparen

Die Mehrwertsteuer soll der hoch verschuldeten IV von 2011 bis 2017 etwas Luft verschaffen. Bis dahin will der Bundesrat die 6. IV-Revision durchbringen. Ihr Ziel ist eine dauerhaft ausgeglichene Bilanz durch die Wiedereingliederung von IV-Rentnern in den Arbeitsmarkt und mehr Wettbewerb bei der Beschaffung von Hilfsmitteln.

Weshalb eine 6. Revision?
Die IV steckt tief in den roten Zahlen. Mit der 5. IV-Revision unter dem Motto «Arbeit kommt vor Rente», konnte das jährliche Defizit stabilisiert werden. 2009 betrug das Defizit aber immer noch eine Milliarde Franken. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 2011 bis 2017 soll das Defizit vorübergehend getilgt werden. Um die Rechnung des Sozialwerks auf Dauer ins Lot zu bringen, hat der Bundesrat die 6. IV-Revision vorgeschlagen.

Wie viel soll gespart werden?
Die 6. IV-Revision gilt als reine Sparvorlage. Sie soll die Versicherung mit insgesamt einer Milliarde entlasten. Rund 570 Millionen werden dabei mit dem ersten Massnahmenpaket gespart, das 2012 in Kraft treten soll. Über das zweite Paket soll das Parlament Ende 2010 entscheiden. Es soll dann 2013 in Kraft treten.

Wie soll gespart werden?
In einem ersten Schritt will der Bundesrat rund fünf Prozent der laufenden Renten streichen. 12'500 IV-Rentner sollen von 2012 bis 2018 wieder in die Arbeitswelt zurückgeführt werden. Die 6. IV-Revision läuft denn auch unter dem Motto «Eingliederung nach Rente».

  • Neu sollen grundsätzlich auch laufende Renten systematisch darauf überprüft werden, ob die Bezüger wiedereingegliedert werden können. Stellt die IV-Stelle ein solches Potenzial fest, wird die Rente nicht mehr bezahlt. Scheitert aber der Versuch die Betroffenen in den Arbeitsprozess zu integrieren, sollen sie leichter wieder Zugang zur Rente erhalten.
  • Weiter soll jeder eingesparte Franken neu auch der IV zugutekommen. Mit der heutigen Regelung werden bei 100 eingesparten Franken nur 62 der IV gutgeschrieben. 38 Franken entlasten die Bundeskasse.
  • Durch mehr Wettbewerb soll bei der Beschaffung von Hilfsmitteln wie etwa von Hörgeräten Millionen eingespart werden. Der Bundesrat schlägt vor, dass die IV selbst kostengünstig Hilfsmittel beschaffen kann, beispielsweise über öffentliche Ausschreibungen.
  • Schliesslich soll ein Assistenzbeitrag die Lebensumstände der Behinderten verbessern. Behinderte Menschen sollen mit diesem Betrag selber Personal anstellen können, das ihnen im Alltag hilft. So können sie zu Hause statt im Heim wohnen. Diese Massnahme kostet die IV nichts, weil gleichzeitig bei der Hilflosen-Entschädigung gespart wird.

Ab wann wirkt die Revision?
Laut Bundesrat wirkt sich das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision erst ab 2018 voll aus, weil zuvor die Investitionen insbesondere in die Eingliederung den Spareffekt schmälern.

Das zweite Massnahmenpaket soll die verbleibende Lücke von rund einer halben Milliarde Franken schliessen und 2013 in Kraft treten. (nab/acd, sda/ap)

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Weiterführender Link zum Beitrag:

  • Dossier des Bundesamts für Sozialversicherungen zur 6. IV-Revision

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