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Hintergrund: Die Bologna-Reform

Die Bologna-Reform der Hochschulen wurde 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichnet, darunter die Schweiz. Inzwischen beteiligen sich 49 Länder an der Reform.

Sie haben sich dazu verpflichtet, an ihren Universitäten ein Kreditpunkte-System und ein zweistufiges System von Studienabschlüssen nach angloamerikanischem Vorbild einzuführen. Die Vereinheitlichung soll es Studierenden erleichtern, im europäischen Ausland zu studieren und sich auf die Arbeitswelt vorzubereiten.

In der Schweiz wurde der rechtliche Rahmen für die Umsetzung der Bologna-Reform 2003 verabschiedet. Die so genannten Bologna-Richtlinien der Schweiz sehen einen dreistufigen Studienabschluss vor, den Bachelor, den Master und das Doktorat.

Bachelor
Für die erste Studienstufe, die mit dem Bachelor abgeschlossen wird, sind demnach 180 Kreditpunkte nötig. Vollzeitstudierende müssen diese Stufe in höchstens vier Jahren absolvieren. Der Bachelorabschluss sollte den Eintritt ins Berufsleben ermöglichen und erlaubt zugleich einen bedingungslosen Zugang zu allen Masterstudiengängen in der entsprechenden Studienrichtung.

Master
Für das Masterstudium, das auf dem Bachelor aufbaut, werden nochmals 90 bis 120 Kreditpunkte benötigt. Im Vollzeitstudium werden dafür eineinhalb bis zwei Jahre benötigt. Das Masterdiplom entspricht dem früheren Lizentiat und ist die Voraussetzung zum Doktorat, der dritten Stufe.

Credits
Die Richtlinien bildeten auch die Grundlage zur Einführung des Credit-Systems ECTS, wonach ein Credit einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden entspricht. Seit 2005 wird das frühere Lizenziat oder Diplom als gleichwertig mit dem Masterabschluss anerkannt. (nab)

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