Pro und Contra Humanforschungs-Artikel
Zu unübersichtlich und lückenhaft präsentiert sich die Rechtslage. Uneinigkeit herrscht darüber, wie der Spagat zwischen Schutz und Würde der Persönlichkeit einerseits und Forschungsfreiheit bzw. den Interessen der Wirtschaft andererseits bewerkstelligt werden soll. Über die Parteiengrenzen hinweg wird einer schweizweit einheitlichen Regelung der Vorzug vor der aktuellen Rechtszersplitterung eingeräumt.
Die Argumente der Befürworter
In einem ersten Entwurf zum neuen Verfassungsartikel hatte der Bundesrat die Forschung an Urteilsunfähigen auch ohne deren Einwilligung zulassen wollen - und war damit auf breite Kritik gestossen. In der Eintretensdebatte wurden die Kritikpunkte allerdings soweit beseitigt, dass in der Schlussdebatte im Nationalrat nur noch eine Minderheit Einwände gegen die Vorlage vorbrachte.
Ausgewogene Lösung
Im zur Abstimmung vorliegenden Verfassungsartikel glaubt der Bundesrat eine Lösung gefunden zu haben, bei der dem Schutz des Menschen höchste Prioriät eingeräumt wird. Der Artikel ist dessen ungeachtet aber auch ein Bekenntnis zur Forschung am Menschen. Sie habe für die Gesundheit der Bevölkerung eine zentrale Bedeutung. Unter dem Vorbehalt erhöhter Schutzmassnahmen sollen auch urteilsunfähige Personen in die Forschung einbezogen werden können.
Sozialdemokraten mit Ja-Parole
SP, FDP, BDP, Grünliberale sowie Exponenten der SVP unterstützen den Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen und haben das Komitee «Ja zur Forschungsfreiheit und Menschenwürde» gebildet.
Ein Ja zum Verfassungsartikel sei notwendig, um die Forschung mit klaren Rahmenbedingungen zu ermöglichen sowie den Schutz der Würde und der Persönlichkeit des Menschen sicherzustellen, gab das Komitee bekannt. Der Artikel übertrage dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung und schaffe so eine Grundlage für gesamtschweizerisch einheitliche Bestimmungen.
|
Die wichtigsten Befürworter
|
Die Argumente der Gegner
Der Widerstand gegen den geplanten Verfassungsartikel spaltet sich in zwei Lager: in eines, das die Forschung- und Wirtschaftsfreiheit durch eine Überregulierung bedroht sieht und in ein zweites, das moralisch-ethische Bedenken gegen den Entwurf ins Feld führt.
Warnung vor Überregulierung
Von Seiten der FDP und der SVP äusserten sich im Nationalrat verschiedene Politiker gegen die vom Bundesrat und der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vorgeschlagenen Grundsätze, weil sie die Forschung zu stark einschränkten und bürokratisierten. Die Empfehlungen von Mitte-Rechts stehen allerdings noch aus.
Kritik von Professoren
Ihre Forschungsfreiheit bedroht sahen unter anderem 50 Professoren der Sozialwissenschaften und der Psychologie. Im Herbst 2008 verlangten sie in einem offenen Brief vom Nationalrat, mit ihren Forschungsrichtungen von der Bestimmung ausgenommen zu werden.
Inzwischen ist die Kritik aus dieser Ecke verstummt, nachdem die Bundesversammlung diesem Ansinnen nachgekommen ist und im Verfassungsartikel nur noch für die Forschung in Medizin und Biologie Grundsätze aufstellt.
«Ethisch verwerflich»
Die prononcierteste und in ihrer Argumentation ganz anders gelagerte Kritik äussert der Basler Appell gegen Gentechnologie. Der Verein sieht anders als die Befürworter den Schutz und die Würde urteilsunfähiger Personen im Verfassungsartikel nicht gestärkt, sondern im Gegenteil verneint. Den Entwurf erachtet sie als «ethisch verwerflich», da er die fremdnützige Forschung an urteilsunfähigen Menschen entgegen verfassungsrechtlich garantierter Grundrechte legalisiere.
|
Die wichtigsten Gegner
|
(haem)
