Nationalrat bekennt sich zu Managed Care
Bundesrat Didier Burkhalter. (Keystone)
Managed Care: Wie umsetzen auf dem Land?
Unter dem Titel «Managed Care» hat die Grosse Kammer eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) durchberaten und mit 108 zu 43 Stimmen bei 24 links-grünen Enthaltungen gutgeheissen. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die sogenannten integrierten Versorgungsnetze zu verbessern.
Von solchen Netzen oder Managed Care-Modellen spricht man, wenn sich Leistungserbringer - etwa Hausärzte, Spezialärzte und Physiotherapeuten - zum Zweck der Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen.
Burkhalter: «Schlüsselvorlage»
Die Gesundheitspolitiker versprechen sich viel davon: «Mit der Vorlage sollen die Behandlungsprozesse optimiert, die Behandlungsqualität gestärkt und das Kostenwachstum gebremst werden», sagte Ruth Humbel (CVP/AG). Bundesrat Didier Burkhalter sprach von einer «Schlüsselvorlage» für das Gesundheitswesen.
Gespart werden soll durch eine enge Begleitung der Patienten während des gesamten Behandlungsverlaufs. Dadurch sollen etwa überflüssige Konsultationen eines Spezialisten oder Mehrfachdiagnosen verhindert werden. Die beteiligten Leistungserbringer tragen zusammen die Budgetverantwortung.
Teufel im Detail
Im Grundsatz ist Managed Care unumstritten. Die grosse Kammer ist denn auch stillschweigend auf die Vorlage eingetreten. In der Detailberatung zeigte sich aber einmal mehr, dass die Versicherer, die Ärzte und die Patienten unterschiedliche Interessen verfolgen.
Deren Vertreter im Parlament versuchten für ihre Interessengruppen das Optimum herauszuholen. Sie konnten sich jedoch in der Regel nicht durchsetzen. Der Nationalrat folgte in den meisten Fällen den Vorschlägen der Kommission.
Ausgewogenheit der Vorlage wahren
Es sei eine ausgewogene Vorlage, welche von allen Akteuren ein Entgegenkommen verlange, sagte Kommissionssprecherin Humbel: «Wenn wir einzelne Elemente herausbrechen, ist die Balance der Vorlage nicht mehr gegeben», warnte sie erfolgreich.
Den Preis, den die Versicherer bezahlen müssen, ist der Zwang, künftig obligatorisch mindestens ein Managed Care-Modell im Angebot zu haben. Die Ärzte wiederum müssten akzeptieren, künftig mit anderen Medizinern oder Anbietern von medizinischen Leistungen enger zusammenzuarbeiten.
Die Versicherten berappen die Reform mit einer teilweisen Aufweichung der freien Arztwahl. So sollen Versicherte in Zukunft einen Selbstbehalt von 20 Prozent bezahlen, wenn sie sich keinem Managed Care-Modell anschliessen. Nur wer seine Wahlfreiheit einschränkt, soll weiterhin wie heute zehn Prozent der Rechnungen selber bezahlen.
Referendumsdrohung der Linken
SP und Grüne waren mit diesem Modell nicht einverstanden. Einmal mehr würden so in der Schweiz die im weltweiten Vergleich schon stark belasteten Patienten zur Kasse gebeten. Sie sprachen von einer Mehrbelastung in dreistelliger Millionenhöhe.
Als Kompromiss schlug die Linke vor, Versicherte mit einem tieferen Selbstbehalt von fünf Prozent zu belohnen, wenn sie sich einem Managed Care-Modell anschliessen. Für alle anderen soll der Selbstbehalt auf 15 Prozent angehoben werden. Sie forderte ausserdem, dass der Höchstbetrag für den Selbstbehalt von derzeit 700 Franken im Gesetz festgeschrieben wird.
Obwohl die Linke im Namen der Patientenorganisationen mit dem Referendum drohten, lehnte der Nationalrat diesen Vorschlag ab. Bürgerliche Nationalräte plädierten gleichzeitig dafür, dass die Kleine Kammer als Zweitrat das linke Modell durchrechnen und prüfen soll.
Risikoausgleich angepasst
Der Nationalrat will im Rahmen der Gesetzesrevision auch die Jagd nach guten Risiken erschweren. Er hat die Liste der Kriterien ergänzt, nach denen der Risiko-Ausgleich zwischen den Krankenversicherern vorgenommen wird.
Neben dem Alter und dem Geschlecht sollen neu auch die Spitalbesuche aus dem Vorjahr sowie die Krankheitshäufigkeit der Versicherten im Vorjahr berücksichtigt werden. (haem, sda)
