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Freitag, 12.3.2010

«Duty-Free» auch für ankommende Passagiere

Auch wer in die Schweiz einreist, soll am Flughafen künftig zollfrei einkaufen können. Der Bundesrat schlägt dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung vor.

Bisher konnten Flugpassagiere in der Schweiz nur bei der Ausreise in Zollfreiläden einkaufen. Denn nach geltendem Recht müssen in so genannten Duty-Free-Shops gekaufte Waren zwingend ausgeführt werden.

Neu sollen jetzt auch ankommende Passagiere in den Genuss der Abgabebefreiung kommen. Um dies zu ermöglichen, schlägt der Bundesrat dem Parlament nun vor, die Zoll-, Mehrwertsteuer-, Alkohol- und Tabaksteuergesetzgebung entsprechend anzupassen.

Bis zu 80 neue Arbeitsplätze
Von der Neuerung verspricht sich die Regierung einen Standortvorteil der Schweizer Zollflugplätze gegenüber ausländischen Flughäfen. Laut dem Finanzdepartement (EFD) wird mit rund 60 bis 80 neuen Arbeitsplätzen und einem Mehrumsatz der Duty-Free-Shops von jährlich 50 bis 60 Millionen Franken gerechnet.

Keine Benachteiligung für Schweizer Läden
Eine nennenswerte Benachteiligung des schweizerischen Detailhandels sei nicht zu erwarten, schreibt das EFD. Die Schweiz hält nämlich an den Freimengen für die Einfuhr von Alkohol und Tabak fest - den zwei beliebtesten Duty-Free-Produktkategorien.

Zurzeit sind dies zwei Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 15 Volumenprozent und ein Liter Höherprozentiges sowie eine Stange Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Schnitttabak. Bei den übrigen Produkten gilt eine Wertfreigrenze von 300 Franken.

In der Schweiz statt im Ausland kaufen
Zudem geht der Umsatzzuwachs in der Schweiz hauptsächlich zu Lasten von Duty-Free-Läden im Ausland. Im Vergleich zum aktuellen Einkaufsvolumen in den benachbarten Grenzregionen sei der Umsatz zudem gering.

Der abgabefreie Einkauf bei der Ankunft ist bereits in 58 Ländern möglich. Darunter befinden sich aber nur fünf europäische Länder. Die EU kennt «Tax free on arrival» nicht. (luek/acd, sda/ddp)

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