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Montag, 1.3.2010

Nationalrat will Zivildienstgesetz revidieren

Das Zivildienstgesetz muss nach dem Willen des Nationalrats revidiert werden. Der Armee gingen zu viele Wehrleute verloren, weil sie keine Gewissensprüfung mehr ablegen müssten.

Der Nationalrat hat mit 98 zu 70 Stimmen eine Revision des Zivildienstgesetzes verlangt. Er sieht nach nur einem Jahr mit dem Tatbeweis statt der Gewissensprüfung den Bestand der Armee gefährdet und die Wehrgerechtigkeit verletzt.

Gemäss SVP-Nationalrat Thomas Hurter, dem Sprecher der  sicherheitspolitischen Kommission, gingen der Armee  im vergangene Jahr 5000 Wehrleute an den Zivildienst verloren. Die Gesuche für Zivildienst seien auf 7000 hochgeschnellt.

Dringender Handlungsbedarf
Das seit knapp einem Jahr geltende Zivildienstgesetz mit der abgeschafften Gewissensprüfung sei dem Parlament als Sparvorlage verkauft worden, nun belaufe sich der Mehrbedarf auf 4,6 Millionen Franken.

Angesichts der Zunahme der Gesuche sei der Handlungsbedarf dringlich. Der vom Bundesrat auf Ende Jahr in Aussicht gestellte Bericht dürfe nicht abgewartet werden.

Überstürztes Vorgehen

SP-Nationalrätin Evi Allemann bezeichnete die von der Kommission verfasste Motion für eine Gesetzesänderung als überstürzt. Das Vorgehen gleiche einem Husarenritt gegen den Zivildienst. 

Bundespräsidentin Doris Leuthard, als Volkswirtschaftsministerin Chefin des Zivildienstes, mahnte ebenfalls zur Besonnenheit. Zunächst sei die Frage zu klären, warum denn der Zivildienst so  attraktiv und der Militärdienst derart unattraktiv sei.

Gerade die Tatsache, dass gestandene Wehrleute ein Gesuch um Zivildienst stellten, müsse stutzig machen. Um diese Fragen zu klären, brauche es Zeit. Der Bundesrat könne bis im Sommer einen Bericht vorlegen.

Erste Massnahmen eingeleitet
Aus der November-Rekrutenschule 2009 seien 18 Prozent der Rekruten entlassen worden, 8 Prozent davon aufgrund eines Zivildienstgesuchs. Der langjährige Anteil der RS-Entlassenen belaufe sich auf 17 Prozent, nur geringfügig weniger als seit der Abschaffung der Gewissensprüfung.

Eine Revision übers Knie zu brechen sei unseriös. Zudem habe der Bundesrat bereits erste Massnahmen eingeleitet. Wer sein Gesuch während des Militärdienstes einreicht, erhält demnach frühestens  nach vier Wochen den Entscheid.

Leuthards Appell blieb aber wirkungslos. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Dessen sicherheitspolitische Kommission verlangt ebenfalls eine Gesetzesrevision. (cdm, sda)

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