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Dienstag, 9.3.2010

Nationalrat sagt Ja zum Bahnpolizeigesetz

Künftig können öffentliche Bahnen in der Schweiz zwischen uniformierten Transportpolizisten und privatem Sicherheitsdienst wählen. Der Bundesrat wird entscheiden, ob sie Waffen tragen werden.

Der Nationalrat hat das Bahnpolizeigesetz mit 152 zu 5 Stimmen verabschiedet. Nicht mehr vorgesehen ist die Privatisierung der Bahnpolizei, an der ein erster Bundesratsentwurf gescheitert war.

Den Kompromiss mit den zwei verschiedenen Sicherheitsdiensten hatte die Verkehrskommission des Nationalrats ausgearbeitet, nachdem der Nationalrat die Vorlage vor einem Jahr zurückgewiesen hatte. Die Privatisierung der Bahnpolizei hatte zu heftigen Debatten geführt.

Sicherheitsdienste mit unterschiedlichen Kompetenzen
Das neue Gesetz unterscheidet klar zwischen einer Transportpolizei mit polizeilichen Funktionen und einem Sicherheitsdienst mit weniger Kompetenzen. Nur der Sicherheitsdienst darf privaten Unternehmen übertragen werden. Dieser darf Personen zwar kontrollieren, aber nicht festnehmen.

Die Transportpolizisten sind in der Regel uniformiert und werden wie Polizeiangehörige vereidigt. Sie dürfen verdächtige Personen vorübergehend festnehmen und Gegenstände beschlagnahmen.

Streit über Bewaffnung der Polizei
Ein Geplänkel gab es bei der Ausrüstung der Transportpolizei mit Feuerwaffen. Anita Lachenmeier (Grüne/BS) wollte das im Gesetz explizit verbieten. Schusswaffen in engen Zügen und Bussen seien allzu gefährlich. Der Rat hingegen wollte die Bewaffnung in die Kompetenz des Bundesrates stellen.

Transportminister Moritz Leuenberger erklärte, der Bundesrat werde sich den Entscheid in der entsprechenden Verordnung nicht leicht machen. Immerhin müsse die Transportpolizei aber entsprechend der Bedrohungslage ausgerüstet werden dürfen.

Das neuaufgelegte Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten. (bat, sda)

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