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Montag, 12.9.2011

Ständerat hält an Bonussteuer fest

Der Ständerat bleibt dabei: Im Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative soll eine Bonussteuer verankert werden. Der Nationalrat hatte sich gegen spezielle Bestimmungen für sehr hohe Boni ausgesprochen.

Der Ständerat will die Bonussteuer im Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative verankern. Damit stellt sich die kleine Kammer gegen die grosse Schwester. Der Nationalrat hatte sich gegen eine Bonisteuer ausgesprochen.

Im Nationalrat war der Entscheid knapp ausgefallen, es ging um lediglich fünf Stimmen. Der Ständerat hat dagegen deutlich entschieden: Mit 27 zu 13 Stimmen bekräftigte er am Montagabend, dass er im indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative von Thomas Minder eine Bonussteuer verankern möchte.

Demnach sollen Unternehmen Vergütungen über drei Millionen Franken nicht länger von den Steuern abziehen können. In Verlustjahren sollen solch hohe Boni zudem unzulässig sein.

Echte Alternative
Die Gegner der so genannten Bonussteuer machen geltend, diese würde Unternehmen belasten. Das passe nicht zur gegenwärtigen Diskussion über die wirtschaftliche Situation der Schweiz, gab Pankraz Freitag (FDP/GL) zu bedenken.

Die Mehrheit des Rates vertrat aber die Auffassung, dass der Gegenvorschlag nur mit einer Bonussteuer eine echte Alternative zur Volksinitiative darstelle. «Der Gegenvorschlag braucht Substanz, damit wir die Initiative bekämpfen können», sagte Claude Janiak (SP/ BL). Zu behaupten, die Bonussteuer würde auch KMU belasten, sei unsinnig. Betroffen wären ein paar wenige Grossunternehmen.

Differenz bei goldenen Fallschirmen
Der Ständerat hielt auch in anderen Punkten an seiner Position fest. Bei den goldenen Fallschirmen etwa beharrt er auf Bestimmungen, die näher an der Volksinitiative sind. Diese will goldene Fallschirme gänzlich verbieten.

Der Ständerat will Abgangsentschädigungen und Antrittszahlungen zwar grundsätzlich untersagen, doch soll der Verwaltungsrat der Generalversammlung Ausnahmen beantragen können, etwa um Top-Kader anzuwerben. Der Nationalrat möchte, dass auch das Vergütungsreglement Ausnahmen vorsehen kann.

Die Version des Nationalrates wäre eine «massive Aufweichung», sagte Hermann Bürgi (SVP/TG) im Namen der vorberatenden Kommission. Peter Briner (FDP/SH) dagegen sprach sich für diese Version aus. Abgangsentschädigungen seien heute ein fester Bestandteil des Wirtschaftslebens, argumentierte er. Der Rat beschloss jedoch mit 26 zu 12 Stimmen, an der strengeren Bestimmung festzuhalten.

Differenz bei Chef-Löhnen
Nicht in allen Punkten ist der Ständerat allerdings auf der härteren Linie. So möchte er, dass die Aktionäre nur dann über die Vergütungen für die Geschäftsleitung abstimmen, wenn die Statuten nichts anderes vorsehen. Nach dem Willen des Nationalrates sollen die Aktionäre zwingend jährlich über die Löhne der Chefs abstimmen.

Auf den Kurs des Nationalrates eingeschwenkt ist der Ständerat bei den Strafbestimmungen. Er zeigte sich einverstanden damit, diese aus der Vorlage zu streichen. Die Mehrheit liess sich davon überzeugen, dass das Eindämmen von Lohn- und Boniexzessen nicht Aufgabe des Strafrechts sei.

Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. In der Sommersession hatten National- und Ständerat zum zweiten Mal beschlossen, die Frist für die Behandlung der Abzocker-Initiative zu verlängern. (fors, sda)

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