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(Keystone)

Schwarze und graue Listen

Nach monatelangen Verhandlungen hat die Schweiz im September 2009 den Sprung von der grauen Liste der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) geschafft. Voraussetzung dafür war die Unterzeichnung von zwölf neuen Doppelbesteuerungsabkommen nach der Vorlage der OECD.

Diese Doppelbesteuerungsabkommen sollen vor allem verhindern, dass Bürger des einen Staates, die im anderen Einkünfte erzielen, in beiden Ländern voll besteuert werden. Geregelt wird aber auch der Informationsaustausch zwischen zwei Staaten.

Schweiz knickt beim Bankgeheimnis ein
In letzerem Punkt hatte die Schweiz Anfang des Jahres weitreichende Zugeständnisse gemacht und ihr Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland gelockert. Neu leisten die Schweizer Steuerbehörden nicht mehr nur bei Steuerbetrug Amtshilfe, sondern auch bei Steuerhinterziehung.

Freiwillig hatte der Bundesrat diese Zugeständnisse freilich nicht gemacht. Sie erfolgten auf internationalen Druck hin. Vor allem Spekulationen, die Schweiz könne von der OECD auf eine schwarze Liste der Steuerparadiese gesetzt werden, dürfte die Entscheidung des Bundesrates beeinflusst haben.

Bereits Wochen vor dem G-20-Gipfel Anfang April 2009 in London hatte die Gerüchteküche gekocht: Hiess es zunächst, die Schweiz stehe auf einer neuen schwarzen Liste der OECD, schrumpfte diese Liste schon bald zum Entwurf - und alles andere als sicher war plötzlich, dass die Schweiz dort aufgeführt würde. Vollends für Verwirrung sorgte schliesslich ein Dementi der OECD: Es gebe gar keine schwarze Liste.

Neue Listenlehre
Klarheit - und eine neue Farbenlehre - brachte erst das Treffen in London: Die Gipfelteilnehmer beantragten bei der OECD eine neue Liste zur Steuerzusammenarbeit. Schon wenige Stunden nach dem Treffen wurde diese publik. Auf dieser fand sich auch die Schweiz wieder.

Die Liste sah drei Kategorien vor: In der ersten Kategorie wurden so genannte unkooperative Staaten aufgeführt, in denen die OECD-Standards nicht gelten. Die zweite Kategorie - die so genannte graue Liste - führte Staaten und Gebiete auf, in denen die OECD-Standards noch nicht galten, die aber angekündigt hatten, diese künftig anwenden zu wollen. In diesem Teil wurde die Schweiz aufgeführt.

Auf dem dritten und weissen Teil der Liste standen schliesslich 40 Länder und Jurisdiktionen, darunter neben den meisten Industrie- und Schwellenländern auch Gebiete wie die Kanalinseln Isle of Man und Jersey.

Empörung über graue Liste
Angesichts der Zugeständnisse, die die Schweiz im Vorfeld des G-20-Gipfels vom April beim Bankgeheimnis gemacht hatte, sorgte die Platzierung auf der grauen Liste für enttäuschte bis offen empörte Reaktionen.

Der Ärger wurde noch grösser, als der «schwarze» Teil der Liste wenige Tage nach dem Gipfel bereinigt wurde - dies, nachdem die dort ursprünglich verzeichneten Staaten eingelenkt und die Einhaltung der OECD-Steuerstandards zugesagt hatten.

Um vom grauen auf den weissen Teil der Liste zu gelangen, musste die Schweiz verhandeln: Die neuen OECD-Standards mussten nun in die Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden, die die Schweiz bilateral mit mehr als 70 Staaten abgeschlossen hat. Die OECD machte geltend, dass erst nach der Änderung zwölf solcher Abkommen ein Wechsel auf den weissen Listenteil möglich ist.

Diesen Schritt vollzog die Schweiz am 24. September mit der Unterzeichnung des zwölften Doppelbesteuerungsabkommens mit Katar. (ank/nab/acd/cdm, sda)

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Hintergrund: Etappen bis zum Inkrafttreten eines Abkommens

Bei der Aushandlung internationaler Abkommen gibt es verschiedene Etappen. In der Regel werden Vereinbarungen zunächst von Fachleuten ausgehandelt und von ihnen paraphiert.  Mehr

In Kürze: Die OECD-Standards

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD, der auch die Schweiz angehört, hat ab 1998 Standards gegen «schädliche Steuerpraktiken» erarbeitet, die sie international durchsetzen will.

Demnach müssen für die Besteuerung relevante Informationen «zu Transparenz und Auskunftsaustausch» zugänglich sein, und zwar auch dann, wenn noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet wurden.

Die Informationen wie etwa Bankinformationen und Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften müssen ausländischen Finanzbehörden auf Ersuchen zur Verfügung gestellt werden.

Es braucht also konkrete Anfragen ausländischer Steuerbehörden. Ein automatischer Informationsaustausch ist nicht vorgesehen.

Die OECD hat Musterabkommen erarbeitet, die weltweit als Basis für zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen gelten. (acd, sda)

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