Verhaltener Optimismus nach UBS-Deal
Die Schweiz und die USA haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass die US-Behörden über den Amtshilfeweg umstrittene Daten von UBS-Kunden verlangen können. Peter Viktor Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, wertet dies als «grossen, grossen Erfolg» für die Schweiz.
Dies bedeutet, dass der Bankkunde sich auf einem legalen, rechtsstaatlichen Weg gegen die Herausgabe seiner Daten wehren könne, sagte Kunz gegenüber Schweizer Radio DRS. Damit würde das Bankgeheimnis nur auf einem juristischen Weg gelüftet.
UBS profitiert vom Vergleich
Gemäss Wirtschaftsrechtler Kunz ist die UBS «auf jeden Fall der grosse Gewinner, sollte ein Vergleich zustande kommen» . Sollte die Eidgenossenschaft UBS-Kundendaten den US-Behörden ausserhalb eines Verfahrens übergeben, könnte die UBS gegenüber ihren Kunden alle Schuld von sich weisen.
Keine Sieger und Verlierer
Im Streit zwischen den USA und der Schweiz gehe es nicht um Sieger und Verlierer, sagt Alfred Mettler, Professor an der Georgia State University in Atlanta, gegenüber Schweizer Radio DRS.
Die USA hätten stets klar zum Ausdruck gebracht, dass sie dem US-Recht Genüge tun wollten – und das hätten sie nun auch erreicht. Allerdings sei der Vergleich noch nicht unter Dach und Fach. Die Chancen, dass noch etwas schief gehen könnte, schätzt Mettler als «sehr, sehr klein» ein.
Bundesrat zeigt sich zuversichtlich
Die Bundesräte Doris Leuthard, Micheline Calmy-Rey und Ueli Maurer kommentierten den Vergleich mit den USA als positiv. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die für das Geschäft zuständig ist, wies aber auch darauf hin, dass wichtige Details noch geklärt werden müssten.
Frist bis Freitag
Die USA und die Schweiz haben bis Freitag Zeit, sich definitiv auf einen Vergleich zu einigen. Sollte dies nicht möglich sein, beginnt am 10. August in Miami der Prozess gegen die UBS. (erap/bat, sda)
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