Berlin verbietet Leerverkäufe
Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble verbietet bestimmte hochspekulative Finanzmarkttransaktionen per sofort: Seit Mittwoch 00.00 Uhr würden ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der zehn bedeutendsten deutschen Finanzinstitute untersagt, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums der Nachrichtenagentur Reuters.
Auch Wetten gegen Finanzinstitute verboten
Betroffen sind etwa der Allianz-Konzern, die Commerzbank, die Deutsche Bank, die Postbank und die Münchener Rück. Diese Regelung sei zunächst befristet bis zum 31. März 2011 und werde laufend überprüft.
Vorübergehend verboten wurden den Angaben zufolge auch der Handel mit ungedeckten Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps, CDS) auf Ausfallrisiken von Staaten der Euro-Zone. Die deutsche Finanzmarktaufsicht begründete die Entscheidung mit den derzeit beträchtlichen Kursschwankungen bei Schuldtiteln von Staaten der Euro-Zone.
Euro auf tiefstem Stand seit April 2006
Die Ankündigung des Verbots sorgte für Entspannung bei den Versicherungen gegen Zahlungsausfälle von EU-Staaten. Die Kosten für griechische, britische, italienische, irische, portugiesische und deutsche CDS sanken.
Auch an den Devisenmärkten sorgte die Ankündigung für viel Wirbel. Der Euro fiel auf ein neues Vier-Jahres-Tief bei 1.2161 Dollar. Das war der tiefste Stand des Euro seit April 2006.
Erst seit Februar wieder zugelassen
Bei Leerverkäufen verkaufen Anleger, die auf fallende Kurse setzen, Titel, die sie zu dem Zeitpunkt nicht besitzen, von vornherein mit der Absicht, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und so Gewinne einzustreichen.
Bei gedeckten Leerverkäufen leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei ungedeckten Leerverkäufen dagegen decken sie sich nicht mit Aktien ein, sondern verkaufen Aktien, ohne sie überhaupt ausgeliehen zu haben. Solche ungedeckten Leerverkäufe können die Kurse besonders heftig zum Wanken bringen.
Leerverkäufe seit längerem im Zwielicht
Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 hatten mehrere Aufsichtsbehörden weltweit mit befristeten Notverfügungen ungedeckte Leerverkäufe untersagt, um dem Abwärtsstrudel der Kurse zu begegnen.
In Deutschland waren diese nach einem eineinhalbjährigen Verbot aber seit Anfang Februar wieder erlaubt.
In der Schweiz sind ungedeckte Leerverkäufe seit geraumer Zeit verboten. Gedeckte Leerverkäufe sind indes erlaubt. (pet, dpa/reuters/sda)
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