Kartellgesetz ist bereit fürs Parlament
Der Bundesrat hat die Botschaft zur zweiten Kartellgesetz-Revision verabschiedet. Mit den Gesetzesänderungen soll der Kampf gegen Preisabsprachen erleichtert werden.
Das bereits heute bestehende Verbot von Preisabsprachen wird dabei ergänzt: Künftig sollen Unternehmen, die Preise für Waren oder Dienstleistungen untereinander aushandeln, in jedem Fall belangt werden können.
Heute muss die Wettbewerbskommission (Weko) beweisen, dass die Konsumenten durch die Absprachen übervorteilt werden.
Sogenannt sinnvolle Absprachen bleiben möglich
Allerdings soll es auch künftig Ausnahmen geben: Wenn nämlich die betroffenen Firmen beweisen können, dass ihre Absprachen einen gesamtgesellschaftlicher Nutzen haben, beispielsweise bei Absprachen zwischen Produzenten und Händlern.
Wie das Volkswirtschaftsdepartement mitteilt, sollen diese Rechtfertigungsmöglichkeiten auf Verordnungsstufe geregelt werden.
Zudem sollen Fusionen von Firmen untersagt werden können, wenn der Zusammenschluss den Wettbewerb erheblich behindert und der Betrieb nicht wesentlich effizienter wird.
Mehr Mittel für die Kontrollbehörden
Mit dem überarbeiteten Kartellgesetz erhalten die Kontrollbehörden mehr Gewicht: Die Weko wird zu einer selbstständigen Einheit in der Bundesverwaltung umgebaut. Und das Bundesverwaltungsgericht wird zu einem Wettbewerbsgericht ausgebaut.
Zu diesem Zweck sollen zusätzliche Richter und Richterinnen gewählt werden, die sich in der Unternehmenswelt besonders gut auskennen. (smus, sda)
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