Noch haftet der Bund für die Post
Bund haftet noch für Post-Verbindlichkeiten (Keystone)
Post-Präsident Claude Béglé liebäugelt damit, seinen Konzern im Ausland wachsen zu lassen. Kritiker sehen Analogien zur Hunter-Strategie der Swissair, deren Ausland-Expansion in der Bundeskasse ein Milliardenloch hinterlassen hatte. Nach der heutigen Rechtslage wäre der Bund auch für aus dem Ruder laufende Ausland-Abenteuer der Post haftbar.
Gegenwärtige Rechtslage
Die Post funktioniert heute noch als öffentlich-rechtliche Anstalt. Somit haftet der Bund für sämtliche Verbindlichkeiten der Post. Problematisch ist dies weniger in Bezug auf das Brief- und Paketgeschäft als auf die PostFinance und ihre finanziellen Verbindlichkeiten. Für diese muss der Bund heute vollumfänglich geradestehen.
Die Post wird umorganisiert
Das neue Gesetz zur Postorganisation, das derzeit vom Parlament beraten wird, sieht eine Umwandlung der Post in eine Aktiengesellschaft und die schrittweise Aufhebung der Staatsgarantie vor. Als Grund nennt die Botschaft des Bundesrats unter anderem die finanziellen Risiken, die mit den Tätigkeiten der PostFinance verbunden sind.
Diese soll als Tochtergesellschaft der Post der ordentlichen Finanzmarktaufsicht Finma unterstellt und mit einer branchenüblichen Eigenkapitalbasis ausgestattet werden. Nach Ansicht des Bundesrats erlaubt dies, die Post und ihre Tochter zumindest finanziell in die Selbständigkeit zu entlassen. Im Parlament war dieser Punkt bisher nicht umstritten.
Post soll selbst haften bei Ausland-Abenteuern
Unabhängigkeit vom Bund bedeutet für die Post, dass sie für die Kosten einer allfälligen Wachstums-Strategie im Ausland selbst aufkommen müsste. Sollte sie damit scheitern, haftet sie nur mit ihrem eigenen Vermögen. Der Bund wäre von einem Fehlschlag nicht direkt betroffen. (jwi, sda)
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