(Keystone)
Hintergrund: Doppelbesteuerungsabkommen
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird immer nur mit einem anderen Land abgeschlossen. Dabei können sich die einzelnen Steuerabkommen in Details voneinander unterscheiden. Grundlegende Idee der Abkommen ist es zu vermeiden, dass Bürger des einen Staates, die im anderen Einkünfte erzielen, in beiden Ländern voll besteuert werden. Betroffen davon sind beispielsweise Grenzgänger.
Informationsaustausch in Steuerfragen geregelt
Geregelt wird in den Abkommen aber auch, ob und in welcher Form beide Länder sich gegenseitig Amtshilfe in Steuerfragen leisten. Damit wird in den einzelnen DBA de facto definiert, wie stark das Schweizer Bankgeheimnis in Steuerfragen aufgeweicht wird.
Solche bilateralen Abkommen hat die Schweiz - nach alten Vorgaben - mit rund 70 Staaten abgeschlossen. Als Vorlage dienten dabei Musterabkommen, die die Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) 1977 verabschiedet hatte - im Fall der Schweiz mit dem Vorbehalt, Amtshilfe nur in Fällen von Steuerbetrug zu leisten.
Da die Schweiz künftig auch bei Steuerhinterziehung und nicht mehr nur bei Steuerbetrug Amtshilfe anbietet, müssen alle Doppelbesteuerungsabkommen neu ausgehandelt werden. Die Abkommen, die nun neu ausgehandelt werden, entsprechen den Grundsätzen der OECD also voll und ganz.
Alle unterliegen dem fakultativen Referendum. Verlangen also 50'000 Stimmbürgerinnen und -bürger eine Volksabstimmung kommt das entsprechende Abkommen an die Urne. Erst nach Ablauf der dreimonatigen Referendumsfrist, respektive nach Zustimmung des Volkes, können die Abkommen unterzeichnet werden und in Kraft treten. Inzwischen sind eine Reihe von neuen DBA bereits unter Dach. (pet/acd)
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