• Programm
  • Nachrichten
  • Über uns
  • Radiokiosk
  • Blogs
  • Meine Meinung
  • Podcasts
  • Spiele
  • Themen
  • A
  • A
  • A
  • Radio ein
  • Empfang
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Home
  • Mein DRS
  • Nachrichten:
    • Schweiz
    • International
    • Wirtschaft
    • Digital
    • Sport
    • Regional
    • Nachrichtenticker
    • Wetter
    • Verkehr
  • Die neuesten Dossiers zu «Wirtschaft»
    • Die Schuldenkrise in Europa
    • Steuerstreit und Bankgeheimnis
    • UBS: Vom Musterschüler zum Problemfall
    • Mit alternativer Energie in die Zukunft
    • Lehren aus der Krise: Die neuen Bankenregeln
    • Alle Dossiers
  • Programme
    • SR DRS
    • DRS 1
    • DRS 2
    • DRS 3
    • DRS 4 News
    • DRS Musikwelle
    • DRS Virus
    • Radio Swiss Classic
    • Radio Swiss Jazz
    • Radio Swiss Pop
  • Wirtschaft:
  • Streit um exorbitante Managerlöhne:
  • Zurück zum Dossier «Streit um exorbitante Managerlöhne»

(Keystone)

Finma-Regeln gegen Lohn-Exzesse

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat für Löhne und Boni in den Chefetagen neue Regeln erlassen, die seit dem 1.1.2010 in Kraft sind.

Entgegen den ursprünglichen Absichten gelten die Regeln jedoch nicht für alle Unternehmen, sondern lediglich für die sieben grössten Banken und fünf grössten Versicherungen. Für die restlichen Institute sollen die Regeln als Leitplanken für die Lohnpolitik gelten.

Keine falschen Anreize
Das Vergütungssystem soll keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen. Neu dürfen beispielsweise Boni nicht mehr nach der Höhe des erzielten Gewinns berechnet werden, sondern nach dem «wirtschaftlichen Erfolg». Wer also künftig ein hohes Risiko eingeht und gleichviel Erfolg vorweist wie jemand mit geringerem Risiko, erhält einen kleineren Bonus.

Keine feste Obergrenze
Die Finma legte keine Obergrenze für Löhne oder Vergütungen fest. Dafür hätten die rechtlichen Grundlagen gefehlt, so die Finma. Immerhin dürfen Boni nicht mehr in voller Höhe unmittelbar ausgeschüttet werden.

Topmanager erhalten zumindest einen Teil ihrer Boni erst nach drei Jahre. Ausserdem können Unternehmen einen Malus einführen - das heisst: gesperrte Boni werden nicht ausbezahlt, wenn der Erfolg langfristig ausbleibt.

Nicht ganz klar, für welche Unternehmen verbindlich
Für welche zwölf Unternehmen die Regeln verbindlich sind, hat die Finma in ihrem Rundschreiben nicht bekannt gegeben. Angesichts ihrer Grösse sind sicher die Banken UBS, Credit Suisse, Zürcher Kantonalbank und die Raiffeisengruppe sowie der Versicherer Zürich und der Rückversicherer Swiss Re von den neuen Regeln betroffen.

Rechenschaft gegen über den Aktionären
An der Verbesserung der Transparenz in Form eines jährlichen Vergütungsberichts des Verwaltungsrats hielt die Finma trotz Vorbehalten der Betroffenen fest. Der Vergütungsbericht muss gegenüber dem Markt und den Eigentümern offen gelegt werden. Eine systematische Offenlegung der Vergütungsstrukturen für alle Mitarbeitenden ist Pflicht. Namen müssen aber nicht genannt werden.

Internationale Vorgaben erfüllt
Für die Umsetzung dieser Regelungen haben die betroffenen Institute ein Jahr Zeit.  Zur internationalen Abstimmung - die Branche hatte vor einem Vorprellen der Schweiz gewarnt - hielt die Finma fest, dass die Anforderungen des Financial Stability Boards und des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht erfüllt seien.

In wenigen Punkten sei die Finma über den internationalen Konsens hinausgegangen, gestehe den Instituten aber mehr Gestaltungsspielraum für eine angemessene Umsetzung zu. (bat/bor/jwi, ap/sda)

Seite weiterempfehlen Facebook Share / Facebook Like Twitter Google+ Email
  • …auf Facebook kommentieren.
    Facebook
  • …auf Twitter kommentieren.
    Twitter
  • …per E-Mail versenden.
    E-Mail
  • …auf Facebook empfehlen.
    Facebook Recommend
  • …auf Google+ kommentieren.
    Google +1

Weiterführender Link zum Beitrag:

  • Die Webseite der Finma

Verantwortlich für diese Seite:

news.online


Mehr zum Stichwort:

  • Managerlöhne

Schnellsuche:

Bankiers zufrieden mit Finma-Regeln

Die Bankiervereinigung zeigt sich mit den neuen Finma-Richtlinien zufrieden, SP und Gewerkschaften kritisieren sie heftig. Hat die Bankenaufsicht zu stark nachgegeben? Einschätzungen von Wirtschaftsredaktor Rainer Borer.

Beitrag aus Rendez-vous vom Mittwoch, 11.11.2009, 12.30 Uhr, DRS 1, DRS 2, DRS 4 News und DRS Musikwelle

Neue Finma-Richtlinien

Für Banken und Versicherungen gibt es bei der Gestaltung der Boni auch künftig keine Obergrenze. Allerdings verlangt die Finanzmarkt-Aufsicht Finma, dass sich die Boni an der Realität orientieren sollen, konkret am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.  Mehr

Beitrag aus Rendez-vous vom Mittwoch, 11.11.2009, 12.30 Uhr, DRS 1, DRS 2, DRS 4 News und DRS Musikwelle

  • AGB
  • Datenschutz
  • Webmaster
  • Impressum
Schweizer Radio und Fernsehen
  • SF
  • RTS
  • RSI
  • RTR
  • swissinfo
  • 3SAT
SRF Schweizer Radio und Fernsehen, Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft