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Mittwoch, 29.7.2009

UBS: Bestechungsvorwurf gegen Bundesbeamten

Ein US-Kunde der UBS soll einen Schweizer Beamten bestochen haben, um seine Steuerhinterziehung zu vertuschen. Nun haben die Behörden in Bern Strafanzeige eingereicht.

Ein US-Kunde der UBS hat sich in Miami schuldig bekannt, insgesamt acht Millionen Dollar am US-Fiskus vorbei auf Schweizer Konten geschleust zu haben. Nach Gerichtsdokumenten wurde eines dieser Konten bei der UBS geführt.

Schweizer Beamter bestochen?
Gegen den Mann aus New York war zuvor Anklage wegen möglicher Steuerhinterziehung erhoben worden.

Vor dem Gericht in Florida erklärte der Mann weiter, ein Schweizer Beamter habe 45'000 Dollar von ihm angenommen, um ihm bei der Vertuschung des Betrugs zu helfen. Zudem belastete er auch einen Schweizer Bankmitarbeiter.

Die aktuelle Klage ist die dritte gegen einen UBS-Kunden im Zusammenhang mit den Steuerermittlungen im US-Bundesstaat Florida, während denen die UBS später die Daten von rund 300 US-Kunden an die USA übergeben hatte.

Kunde wollte sein Vermögen offenlegen
Wegen der laufenden Ermittlungen wollte der Angeklagte Anfang Juli 2008 sein Vermögen in die USA überweisen und den dortigen Steuerbehörden freiwillig sein UBS-Konto offenlegen, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht.

Ein Schweizer Anwalt habe ihm jedoch einen Schweizer Bankmanager vermittelt, der ehemals bei der UBS war und Kontakte zu einem hochrangigen Beamten der Schweiz hätte. Dieser Beamte habe dem Angeklagten zugesichert, dass seine Kontodaten nicht preisgegeben würden.

Beamter und Bankmanager involviert?

«Der Schweizer Anwalt sagte dem Angeklagten, dass der Bankmanager dem Beamten 45'000 Dollar für diese Information bezahlt hatte», heisst es in den Unterlagen weiter. Anschliessend habe der Angeklagte den Anwalt ermächtigt, das Geld von seinem UBS-Konto abzuheben um die Zahlung zu übernehmen.

Fragen wirft die Darstellung bezüglich des zeitlichen Ablaufs auf. Denn das US-Amtshilfegesuch, mit dem die US-Steuerbehörde Auskunft über die mutmasslichen Steuerbetrüger unter den UBS-Kunden verlangten, traf laut Angaben der Bundesbehörden erst am 17. Juli 2008 in Bern ein.

Das heisst, dass die für die Behandlung des Gesuchs zuständige Eidgenössische Steuerverwaltung erst ab diesem Zeitpunkt Auskünfte bei der UBS einholen konnte. Denkbar wäre, dass die beschriebene Auskunft bloss grundsätzliche Angaben zur Amtshilfe der Schweiz betrafen.

Strafanzeige gegen Unbekannt
In der Schweiz wird der Bestechungsvorwurf gegen den Bundesbeamten nun abgeklärt. Die eidgenössische Steuerverwaltung hat bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, wie sie gegenüber Schweizer Radio DRS bestätigt. Es gehe um den Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung sowie um Bestechungsdelikte. (pet/acd, sda/reuters/ap)

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Audio-Beiträge:


Wirtschafts-Redaktor Beat Soltermann: «Einem Schweizer Beamten wird Bestechung und Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen». (Daniel Schmidt, 29.7.2009)
Hören (2:48)

US-Korrespondent Peter Voegeli: «Es ist schwierig zu sagen, ob die Geschichte stimmt». (Philippe Chappuis, 29.7.2009)
Hören (3:03)

Verantwortlich für diesen Beitrag:

news.online


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