Finma nimmt Banken genauer ins Visier
Nach dem Debakel der UBS in den USA, wo die Grossbank Kunden beim Steuerbetrug half und schliesslich in den Hammer der US-Justiz lief, nimmt die Finma Banken und Versicherer genauer unter Lupe: Sie verlangt die Einhaltung ausländischen Aufsichtsrechts im grenzüberschreitenden Finanzgeschäft.
Banken, Versicherer und andere Finanzdienstleister müssten ihr grenzüberschreitendes Finanzdienstleistungsgeschäft einer vertieften Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Risiken unterziehen, schreibt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma in einem Positionspapier.
Risiken minimieren
Die Institute hätten Massnahmen zu treffen, um diese Risiken zu eliminieren oder zu minimieren. «Als Aufsichtsbehörde erwartet die Finma, dass insbesondere das ausländische Aufsichtsrecht befolgt und für jeden Zielmarkt ein konformes Dienstleistungsmodell definiert wird», sagte Finma-Geschäftsleitungsmitglied Urs Zulauf vor den Medien in Genf.
Nicht mehr alle Kunden bedienen
Dies kann Folgen haben: So hätten sich bereits zahlreiche Schweizer Institute wegen des Risikos entschieden, bestimmte Kategorien von US-Kunden nicht mehr zu bedienen oder gewisse Dienstleistungen nicht mehr anzubieten, sagte Zulauf.
Kontrolle nötig
Das Personal von Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern müsse geschult werden, welche Geschäfte in den einzelnen Ländern erlaubt oder verboten seien. Die Einhaltung dieser Weisungen sei zu kontrollieren, sagte Zulauf.
Zudem sei ein griffiges Sanktionsregime zur Ahndung von Verstössen einzuführen. Auch die Vergütungsmodelle müssten so ausgestaltet werden, dass sie die Einhaltung der Vorschriften (Compliance) nicht bestraften, sondern förderten, sagte Zulauf.
Finma will Risiken besser prüfen
Die Finma werde künftig vermehrt prüfen, wie die beaufsichtigten Institute den Risiken in ihrem grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft begegnen würden, macht die Behörde deutlich. Denn die Rechts- und Reputationsrisiken aus diesem Geschäft hätten in den letzten Jahren stark zugenommen.
UBS-Affäre als Dammbruch
Dies hatte der Fall UBS drastisch vor Augen geführt, deren Kundenberater in den USA reichen Klienten beim Steuerbetrug geholfen hatten. Eine existenzgefährdende Strafklage der US-Behörden konnte nur durch die Herausgabe von tausenden von UBS-Kundendaten und einem 780 Mio. Dollar teuren Vergleich abgewendet werden. Noch nicht vom Tisch ist aber das zivilrechtliche Verfahren der US-Steuerbehörde IRS. (luek/rend, sda)
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