Muslime nehmen Strassburger Urteil gelassen hin
Minarett in Wangen (Keystone)
Der Urheber der ersten Beschwerde, Hafid Ouardiri, reagierte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA «positiv und gelassen» auf das Strassburger Urteil. Auch wenn der Gerichtshof die Beschwerden für unzulässig erklärt habe, habe er etwas in Bewegung gesetzt, indem er die Schweiz an ihre Pflichten erinnert habe.
Die Schweizer Behörden müssten für diese Problematik eine Lösung finden, um zu verhindern, dass sie sich wiederhole, sagte Ouardiri. Er betonte, nur eine Stärkung des Rechtsstaates werde zu guten Beziehungen zwischen den Religionen führen.
Justiz gefordert
Auch die Langenthaler Muslime verstehen das Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs als eine Aufforderung an die Schweizer Justiz. Diese müsse der Europäischen Menschenrechtskonvention Vorrang vor der Bundesverfassung geben.
Einen direkten Einfluss auf das eigene Bauvorhaben in Langenthal habe das Strassburger Urteil nicht, heisst es in der Stellungnahme der Islamischen Glaubensgemeinschaft Langenthal (IGGL). Die IGGL habe mit den beiden beurteilten Beschwerden nichts zu tun.
Konkrete Pläne in Langenthal
Das Vorhaben zur Errichtung eines minarettähnlichen Turms in Langenthal ist laut IGGL zurzeit das einzige konkrete Projekt, das vom Minarettverbot in der Bundesverfassung betroffen ist.
Die bernische Baudirektion kam zum Schluss, der Bau sei rechtmässig, weil die Stadt Langenthal die Bewilligung noch vor der eidgenössischen Abstimmung erteilt habe. Die Minarett-Gegner zogen dieses Urteil ans bernische Verwaltungsgericht weiter.
Wobmann «natürlich erfreut»
Der Präsident des Initiativkomitees des Minarett-Volksbegehrens, der Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, sagte, er sei «natürlich erfreut». Das Strassburger Gericht habe ja auch gar nicht anders entscheiden können.
«Wir sind ein souveräner Staat, das Volk hat der Minarett- Initiative deutlich zugestimmt, und die Initiative war von jeher für gültig erklärt worden», sagte Wobmann. «Es gab also keinen Grund für das Gericht, da dran zu rütteln.» (inap, sda)
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