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Mittwoch, 21.12.2011

EU-Gerichtshof stutzt Airlines die Flügel

Die EU darf Fluggesellschaften in den Handel mit Luftverschmutzungsrechten einbeziehen. Das hat der der Europäische Gerichtshof entschieden. Damit müssen Airlines ab nächstem Jahr Rechte für den Ausstoss von Kohlenstoffdioxid kaufen.

Die EU darf Fluggesellschaften in den Emissionshandel einbeziehen. (Archiv Keystone)

Die EU-Kommission hat das Recht, den Luftverkehr in das EU-Emissionshandelssystem einzubeziehen. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil. Geklagt hatten Fluggesellschaften aus den USA.

Sie machten geltend, die Europäische Union habe durch den Erlass der entsprechenden Richtlinie gegen bestimmte Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts und verschiedene internationale Übereinkünfte verstossen. Die Richter des Gerichtshofes in Luxemburg stellten nun aber die Gültigkeit der Richtlinie fest.

Auch Swiss betroffen
Ab dem 1. Januar 2012 kann die EU-Kommission somit nun wie beabsichtigt alle Fluggesellschaften, die von, nach oder zwischen zwei Flughäfen in der EU fliegen, zur Kasse bitten. Betroffen von der CO2-Abgabe sind nach Angaben der EU-Kommission über 900 Fluggesellschaften, darunter auch die Swiss.

EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard begrüsste das Urteil. Sie sei zufrieden, dass die EU-Richtlinie mit internationalem Recht im Einklang sei. Nun erwarte sie von den US-Fluggesellschaften, die geklagt hätten, das europäische Recht zu respektieren. Nebst einigen US-Gesellschaften kritisierten auch China, Russland und Indien das Vorhaben.

Keine Grundsätze verletzt
Der EuGH kommt zum Schluss, dass die Anwendung des Systems mit CO2-Zertifikaten auf die Fluggesellschaften weder den Grundsatz der Territorialität verletze noch gegen den Grundsatz der Souveränität von Drittstaaten verstosse.

Auch sehen die Richter keinen Widerspruch zwischen dem Emissionshandelssystem und den Bestimmungen des so genannten «Open-Skies»-Abkommen, mit dem die Diskriminierung von Wettbewerbsteilnehmern der USA und der EU verboten werden soll. Das Emissionshandelssystem werde ja einheitlich auf alle Flüge mit Abflug oder Ankunft an einem EU-Flughafen garantiert.

Geringe Auswirkungen auf Ticketpreise
Die EU-Kommission hatte früher festgehalten, dass sie «Massnahmen auf globaler Ebene» vorziehen würde. Allerdings erklärte Hedegaard auch, dass «wir es nicht verantworten können, dass der Luftfahrtsektor keinen Beitrag leisten muss, weil man sich international nicht einigen kann».

Die Aufnahme des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem sollte sich laut Kommission «nur begrenzt» auf die Ticketpreise auswirken. Ein Billett könnte künftig zwischen zwei und zwölf Euro mehr kosten.

Zwar sind die Zertifikate zunächst gratis bis zu einer Höhe von 85 Prozent des CO2-Ausstosses. Mit zunehmendem Wachstum des Verkehrs dürften aber erhebliche Kosten auf die Gesellschaften und damit letztlich auf die Kunden zukommen. Luftverkehrsverbände sehen die Sache deshalb kritisch und fordern weltweite Systeme für den Emissionshandel. Umweltorganisationen begrüssen das Vorgehen.

Verhandlungen Schweiz - EU
Die Schweiz und die EU verhandeln seit März dieses Jahres über eine Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme. Dabei bekräftigen beide Delegationen, dass das Abkommen sowohl die CO2-Emissionen von stationären Anlagen (zum Beispiel Fabriken) als auch die durch den internationalen Luftverkehr verursachten Emissionen umfassen soll. (inap, sda/dpa)

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Sonntag, 11.12.2011

Ein komplizierter Zeitplan für den Klimaschutz

In zähen und kleinteiligen Verhandlungen haben sich die Delegierten der Klimakonferenz in Durban am Ende doch noch geeinigt: Sie beschlossen einen Fahrplan hin zu einem neuen Weltklimavertrag, der 2020 in Kraft treten soll. In entscheidenden Fragen bleibt die «Durban-Plattform» aber vage.   Mehr

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