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Montag, 8.3.2010

Pensionskassen auf der Suche nach Lösungen

Das Stimmvolk wollte nichts wissen von einem tieferen Umwandlungssatz und tieferen Pensionskassen-Renten. Am Tag nach der Abstimmung wissen die Pensionskassen, dass sie für die nächsten Jahre mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent kalkulieren müssen.

Von Wirtschaftsredaktorin Barbara Widmer

Die meisten Pensions-Kassen könnten den gestrigen Volksentscheid gegen die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent gut verschmerzen, sagt Hanspeter Konrad vom Pensionskassen-Verband ASIP. Er sieht für die unmittelbare Zukunft keine grösseren Probleme.

Drei Viertel der Kassen ohne Vorgaben
Denn mehr als drei Viertel der Pensionskassen funktionieren als sogenannt umhüllende Vorsorge-Einrichtungen. Das heisst, dass sie neben dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der Einkommen bis zu 82'000 Franken umfasst, weitergehende Leistungen versichern.

In diesem Bereich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben über die Höhe des Umwandlungssatzes. Diese Pensionskassen stellen eine Mischrechnung zwischen Obligatorium und Über-Obligatorium an.

Grosse Unterschiede zwischen den Kassen
Während die einen knausern und ihren Versicherten nur einen tiefen Umwandlungssatz gewähren, wenn diese in Rente gehen, zeigen sich andere Vorsorge-Einrichtungen weiterhin grosszügig, beobachtet Pensionskassen-Spezialist Werner C. Hug: «Es gibt Kassen, die weiterhin über sieben Prozent Rente ausbezahlen. Es gibt aber auch Kassen, die bei 6,2 Prozent sind.»

Die Höhe der Renten hängt zum einen davon ab, wie erfolgreich die Pensionskassen das Geld der Versicherten an den Finanzmärkten angelegt haben. Zum anderen kommt es auch auf den Versicherten-Bestand an: Kassen beispielsweise, die viele Invalden-Renten zu finanzieren haben oder Kassen, die nur wenige Junge haben, stehen tendenziell schlechter da. Entsprechend tiefer ist hier der Umwandlungssatz.

Diese Mischrechnungen zwischen obligatorischem und über-obligatorischem Teil der beruflichen Vorsorge können allerdings nur die umhüllenden Kassen anstellen. Für reine BVG-Kassen, die nur das Obligatorium bis zu einem Einkommen von maximal 82'000 Franken versichern, gilt weiterhin der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz.

Viele Kassen auf Quersubventionierung angewiesen
«Diese Kassen sind natürlich jetzt gefährdet. Insbesondere dann, wenn sie viele Rentner haben», sagt Hug. Denn in solchen Vorsorgeeinrichtungen fehlten die Jungen und die Gutverdienenden, die den hohen Umwandlungssatz des obligatorischen Teils quersubventionierten.

Diese meist kleinen Vorsorge-Einrichtungen müssen sich künftig mit grösseren Kassen zusammenschliessen, sonst bluteten sie langsam aber sicher aus, erwartet Werner C. Hug.

Martin Janssen, Professor für Finanzmarkt-Ökonomie an der Universität Zürich sieht mittel- bis langfristig aber nicht nur bei den reinen BVG-Kassen die Mittel knapp werden, sondern auch bei den umhüllenden Kassen.

Senkung des Umwandlungssatzes in vier Jahren?
Er erwartet, dass es bereits in vier bis fünf Jahren eine neue Abstimmung über die Senkung des Umwandlungssatzes gibt. Aus dieser Abstimmung werde ein Ja resultieren - selbst wenn dann über eine Senkung des Umwandlungssatzes auf sechs Prozent abgestimmt werde. (haem)

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