Neue Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
Die flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr sollen verschärft werden. Der Bundesrat setzt dabei bei der Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit und beim Durchsetzen von Mindestlöhnen an.
Die Gesetzesvorlage hat die Landesregierung am Freitag in die Vernehmlassung geschickt. Die sieben Jahre Erfahrung mit den flankierenden Massnahmen hätten gezeigt, dass ausländische Arbeitnehmer vor Lohndumping und Verstössen gegen Arbeitsbedingungen geschützt seien und für gleiche Bedingungen in in- und ausländischen Betriebe sorgten.
Dokumentationspflicht für Selbstständige
Doch die Gesetzgebung hat Lücken, auf die namentlich der Gewerbeverband, Gewerkschaften und einzelne Kantone hinwiesen, wie es im Bericht zur Vorlage heisst. Ein Problem sei die scheinbare Selbstständigkeit. Damit werden Schutznormen für Personal im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht umgangen. Ausländische Anbieter können damit Arbeiten in der Schweiz zu günstigeren Preisen offerieren.
Mit Verschärfungen im Entsendegesetz will der Bundesrat erreichen, dass Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden kann. Für selbstständige Dienstleister aus der EU, die in der Schweiz arbeiten, will er eine Dokumentationspflicht einführen.
Diese soll es Kontrollorganen erleichtern, an Ort und Stelle zu überprüfen, ob die betreffenden Personen tatsächlich als Selbstständige arbeiten. Legen sie die verlangten Dokumente nicht vor respektive verweigern sie die verlangten Auskünfte, können Sanktionen wie Bussen und Dienstleistungssperren verhängt werden.
Meldepflichtige Selbstständigerwerbende - ihre Anzahl hat sich zwischen 2005 und 2010 in etwa verdoppelt - halten sich nur kurz in der Schweiz auf. Die meisten sind im Bau-Nebengewerbe tätig.
Griffigere Massnahmen für Mindestlöhne
Griffigere Instrumente will der Bundesrat ins Entsendegesetz aufnehmen, um Mindestlöhne durchzusetzen, die in Normalarbeitsverträgen (NAV) verankert und damit zwingend sind. Nach solchen Verstössen sollen Verwaltungsbussen von bis zu 5000 Franken ausgesprochen werden können.
Vorgegangen werden können soll neu auch gegen inländische Arbeitgeber. Heute können Sanktionen nur gegen Betriebe im Ausland verhängt werden, die Angestellte in die Schweiz zum Arbeiten schicken. (mz, sda)
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