Mindestzinssatz sinkt auf 1,5 Prozent
Sparen fürs Alter. (Keystone)
Im System der 2. Säule ist der Zinssatz, mit dem das angesparte Kapital verzinst wird, für die Zunahme des Altersguthabens ein wichtiger Faktor. Ein Beispiel: Werden 100'000 Franken mit 4 Prozent verzinst, beträgt das Guthaben nach zehn Jahren 146'000 Franken. Beträgt der Zinssatz aber nur 1,5 Prozent, beträgt das Kapital nach der gleichen Zeit nur 116'000 Franken.
Schlechte Nachricht für alle Arbeitenden: Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz für die berufliche Vorsorge von 2 auf 1,5 Prozent gesenkt. Die Änderung gilt ab nächstem Jahr. Die Landesregierung begründete ihren Schritt mit der negativen Entwicklung an den Finanzmärkten. Der neue Zinssatz entspreche der durchschnittlichen Rendite von siebenjährigen Bundesobligationen.
Versicherer wollten noch tieferen Zinssatz
Der Bundesrat folgt mit seinem Entscheid der Empfehlung der Kommission für berufliche Vorsorge. Diese hatte sich im September für die Senkung des Mindestzinses ausgesprochen. Die Kommission entschied allerdings nicht einstimmig. Die Gewerkschaftsvertreter verlangten einen höheren Zinssatz. Die Arbeitgeber wollten einen Satz von 1,25 bis 1,75 Prozent. Die Versicherer wollten einen Mindestzinssatz von 1 Prozent.
Gewerkschaften kritisieren Bundesrat
Entsprechend unterschiedlich fielen nun die Reaktionen auf den bundesrätlichen Entscheid aus: Während die Versicherungsbranche und der Arbeitgeberverband die Senkung begrüssten, kritisierten die Arbeitnehmer die Massnahme. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sprach von einem «Geschenk an die Versicherungswirtschaft». Der Pensionskassenverband bezeichnete die Senkung des Mindestzinssatzes als notwendig.
Vor zehn Jahren lag Zinssatz noch bei 4 Prozent
Zum ersten Mal in der Geschichte der zweiten Säule fällt der Zinssatz unter 2 Prozent. Die letzte Anpassung beschloss der Bundesrat nach Ausbruch der Finanzkrise im Oktober 2008. Damals senkte er den Mindestzinssatz von 2,75 auf 2 Prozent. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren lag der Satz noch bei 4 Prozent.
Der Mindestzinssatz legt fest, wie viel Zinsen das Alterskapital in einem Jahr im Minimum abwerfen muss. Je tiefer der Satz, desto schwächer wachsen die Altersguthaben der Versicherten an. (fisj, sda)
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