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Montag, 21.11.2011

Lebensversicherer enger an die Zügel nehmen

Gewinnorientierte Lebensversicherungen schöpfen nach Ansicht von Travail.Suisse zu viel Geld aus der Zweiten Säule ab, auf Kosten der Versicherten. Man solle diese Gewinne begrenzen, indem man sie an den Mindestzinssatz kopple, so die Forderung.

Travail.Suisse hat in einer Studie errechnet, dass Lebensversicherungen zwischen 2005 und 2010 gegen 2,5 Milliarden Franken aus dem Gewinn der Zweiten Säule abschöpften. Pro Jahr seien das rund 600 Millionen Franken, und das sei zu viel, sagte Martin Flügel, Präsident des Dachverbandes der Gewerkschaften.

Ansetzen will Travail.Suisse darum an zwei Punkten: Erstens müssten die zulässigen Gewinne der Lebensversicherungen aus der Zweiten Säule an den Mindestzins für die Altersguthaben der Versicherten gekoppelt werden. Sie sollen damit wie die Zinsen zu Gunsten der Versicherten von der Entwicklung der Finanzmärkte abhängig sein.

Heute dürfen Versicherungen maximal 10 Prozent des Überschusses abschöpfen. Mindestens 90 Prozent gehen zu Gunsten der Versicherten (Legal Quote). Der Mindestzinssatz beträgt 2011 2 Prozent. Für 2012 senkte der Bundesrat diesen auf noch 1,5 Prozent. Altersguthaben werden dann so tief verzinst wie noch nie zuvor.

Was heisst «Überschuss»?
Zudem ist laut Travail.Suisse der Begriff «Überschuss» im Gesetz nicht klar definiert. Das Parlament sei bei der Festlegung der Legal Quote davon ausgegangen, dass der Begriff «Ertrag minus Aufwand» meine, sagte Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse.

In der Verordnung sei dann «Überschuss» als Gesamtertrag definiert worden. Das habe dazu geführt, dass die Versicherer weit höhere Gewinne aus der Zweiten Säule abschöpften als dies das Parlament eigentlich vorgesehen habe. Das Parlament selbst lehnte es indessen erst im Herbst ab, an der Legal Quote Anpassungen vorzunehmen.

Ähnlich lautende Kritik an den Lebensversicherungen in der Zweiten Säule hatte 2006 schon die SP geäussert, im Zug der damaligen Debatte über eine Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes. Mit diesem wird das Alterskapital der Zweiten Säule in die jährliche Rente umgerechnet. Der Bundesrat wies die Vorwürfe damals zurück.

Zu hohe Prämien für Invalidität und Tod
Eine Senkung verlangt Travail.Suisse zweitens für die Prämien für Invalidität und Tod. «Sie liegen heute weit über den von den ausgerichteten Leistungen», sagte Flügel. Eine Korrektur soll dazu führen, dass diese Prämien künftig nicht mehr als 120 Prozent der tatsächlich erbrachten Versicherungsleistungen betragen.

Die Zahl der Invaliditätsfälle sei in den letzten Jahren deutlich gesunken, sagte Kuert. Mehrere Versicherer hätten aber die Prämien für Invalidität nicht oder kaum gesenkt. Die Finanzmarktaufsicht habe die überhöhten Prämien geduldet. Travail.Suisse kritisiert auch die hohen Verwaltungskosten bei der Zweiten Säule.

Bedingung für tieferen Umwandlungssatz

Die nun erneut aufs Tapet gebrachte Senkung des Umwandlungssatzes für Renten der Beruflichen Vorsorge ist für Travail.Suisse zwar nicht von vornherein tabu, wie Flügel sagte. Bedingung für ein Ja sei jedoch unter anderem, dass für das Problem der Gewinne von Lebensversicherungen eine Lösung gefunden werde.

Der Bundesrat kündigte Anfang November für 2012 einen Bericht zur Zweiten Säule an. Für ihn steht fest, dass der Umwandlungssatz gesenkt werden muss, obwohl das Volk eine Senkung im März 2010 ablehnte. (brar, sda)

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Mittwoch, 2.11.2011

Mindestzinssatz sinkt auf 1,5 Prozent

Der Bundesrat senkt den Mindestzins für die berufliche Vorsorge auf ein Rekordtief. Damit bringen Pensionskassengelder so wenig Zinsen ein wie noch nie. Zu Unrecht, sagen die Gewerkschafter.  Mehr


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