Senkung des Umwandlungssatzes unausweichlich
Der Bericht über die Lage der 2. Säule ist ausgelöst worden durch das wuchtige Nein der Stimmberechtigten zu der von Bundesrat und Parlament beschlossenen Senkung des Mindestumwandlungssatzes für die Renten aus der 2. Säule im März 2010. Bisher berichtete der Bundesrat nur über den Umwandlungssatz.
Regierung will Reformen vorschlagen
Aufgrund des Neins nahm er eine umfassende Auslegeordnung vor. Anhand des Berichts und der Anhörungsergebnisse will die Regierung Reformen vorschlagen. Die entsprechende Reformagenda samt dem angepassten Bericht soll noch vor der Sommerpause zuhanden des Parlaments verabschiedet werden. Anschliessend soll dieses die Reformen angehen.
Umwandlungssatz soll sinken
In dem Bericht nimmt die Landesregierung insbesondere den Umwandlungssatz - er bestimmt die Höhe der Renten - unter die Lupe. Sie stellt Überlegungen zur Höhe an und überlegt, wie eine allfällige Rentensenkung abgefedert werden könnte.
Zudem liebäugelt der Bundesrat damit, den heute gesetzlich verankerten Umwandlungssatz künftig in eigener Kompetenz festlegen zu können. Fest steht für die Landesregierung, dass eine Senkung des Satzes unumgänglich ist.
Fokus auf Gewinnbeteiligung der Pensionskassen
Daneben fokussiert der Bericht auf die Gewinnbeteiligung der Pensionskassen, die sogenannte Legal Quote, und die Verwaltungskosten. Darüber hinaus beleuchtet das Papier diverse Themen rund um die Finanzierung und Ausgestaltung der Berufsvorsorge.
Die Berufsvorsorge steht gemäss Bericht wegen der steigenden Lebenserwartung und den sinkenden Erträgen aus den Kapitalmärkten vor grossen Herausforderungen. Hinzu kommen neue Lebensformen wie Teilzeitarbeit oder Unterbrüche der Erwerbsarbeit.
Den Bericht erstellte das Eidgenössische Departement des Innern in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Berufsvorsorge-Kommission. Interessierte können bis Anfang März Stellung nehmen.
Pensionskassen fordern klare Prioritäten
In einer ersten Reaktion forderte der Pensionskassenverband ASIP klare Prioritäten. Anzugehen seien Umwandlungssatz, Rentenalter und Mindestzins ohne politisches oder individuelles Wunschdenken. Gegen einen weiteren Anstieg der Verwaltungskosten helfe nur der Verzicht auf weitere Regulierungen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schrieb, der Bericht gebe das Mantra «steigende Lebenserwartung - sinkende Rendite» ungefiltert wider. Das sei Angstmacherei. Zudem sei die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent bis 2015 nicht «weitgehend akzeptiert». Ein Umwandlungssatz von 6,4 Prozent bedeutet eine Jahresrente von 6400 Franken pro 100'000 Franken angespartem Alterskapital.
Travailsuisse fordert Begrenzung
Der Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse forderte bereits im November, die Gewinnabschöpfung der Lebensversicherer auf der 2. Säule zu begrenzen. Heute können die Lebensversicherer maximal 10 Prozent des Überschusses in den eigenen Sack stecken, die Legal Quote.
So wenig Zins wie noch nie
Der Bundesrat hatte im Dezember den Mindestzinssatz für die Berufsvorsorge auf 1,5 Prozent gesenkt. Die Versicherten erhalten damit 2012 für ihre Altersguthaben so wenig Zins wie noch nie. (basn, sda)
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