Bilaterale II: Schengen und Zinsbesteuerung
Das zweite bilaterale Verhandlungspaket mit der EU, die Bilateralen II, traten seit 2005 gestaffelt in Kraft, nachdem ihnen das Stimmvolk 2004 zugestimmt hatte. Ende 2008 wurde als derzeit absehbar letztes Dossier Schengen/Dublin in die Praxis umgesetzt. Noch offen ist, wann das Dossier zur Betrugsbekämpfung in Kraft tritt.
| Schengen/Dublin |
Mit dem bilateralen Abkommen zu Schengen/Dublin erhält auch die Schweiz Anschluss an die EU-Sicherheits- und Asyl-Zusammenarbeit. Am offensichtlichsten wurde dieses Abkommenspaket im Reiseverkehr: Mit dem Beitritt zum Schengen-Raum fielen am 12. Dezember 2008 die systematischen Grenzkontrollen weg. Neben der Erleichterung des Reiseverkehrs soll auch die grenzüberschreitende Polizei- und Justizarbeit erleichtert werden. |
| Betrugsbekämpfung |
Die Schweiz und die EU streben eine engere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Verbrechen an. Damit will die EU Steuerausfälle vermeiden und die Schweiz den Ruf ihres Finanzplatzes retten. Sie will verhindern, dass sie als Drehscheibe für betrügerische Geschäfte missbraucht wird. Umstritten ist insbesondere die Rechtshilfe beim Steuerbetrug, weil sie das Schweizer Bankgeheimnis tangiert, und bei der Bekämpfung von Geldwäsche. Das Abkommen ist zwar von der Schweiz, noch nicht aber von allen EU-Staaten ratifiziert worden. |
| Zinsbesteuerung |
EU-Bürger und -Bürgerinnen müssen Zinserträge, die sie in der Schweiz erwirtschaften, in der EU versteuern. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, bis zu 35 Prozent der Zinserträge als Quellensteuer zurückzubehalten. Einen automatischen Informationsausstausch zwischen Steuernbehörden wird es nicht geben, weil dies das Schweizer Bankgeheimnis verletzen würde. Bei Verdacht auf Steuerbetrug leistet die Schweiz – auf Anfrage – Amtshilfe. |
| Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte |
Unternehmen der Schweizer Nahrungsmittelindustrie können ihre Produkte zollfrei in den EU-Markt exportieren. Für Konsumenten bedeutet dies tendenziell tiefere Preise für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte wie beispielsweise Schokolade, Teigwaren und ähnliches. |
| Umwelt |
Die Schweiz und die EU streben eine engere Zusammenarbeit bei Forschung und Umweltpolitik an. Als Mitglied der Europäischen Umweltagentur (EUA) hat die Schweiz Zugang zu Daten und bestimmt gleichberechtigt mit, auf welchen Gebieten geforscht werden soll. |
| Statistik |
Die statistischen Daten in der Schweiz und der EU werden nach gleichen Kriterien erhoben. Damit werden die Daten vergleichbar und können als Informationsgrundlagen für Entscheide in Politik und Wirtschaft verwendet werden. Die Schweiz erhält u.a. Zugriff auf europaweite Datenbanken in Bereichen wie Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Verkehr oder Umwelt. |
| Medien |
Die Schweiz nimmt teil am EU-Förderprogramm MEDIA, mit dem europäische Filme gefördert werden. Damit können Schweizer Kino- und Fernsehschaffende künftig gleichberechtigt von EU-Unterstützungsmassnahmen profitieren. |
| Bildung |
Schweizerinnen und Schweizer haben Zugang zu folgenden EU-Programmen: «Sokrates» (allgemeine Bildung), «Leonardo va Vinci» (Berufsbildung) und «Jugend» (ausserschulische Jugendarbeit). Mit den Programmen soll die Mobilität von Studierenden, Lehrlingen und Jugendlichen gefördert werden. |
| Ruhegehälter |
EU-Beamte, die ihren Lebensabend in der Schweiz verbringen, werden nicht doppelt – von der EU und der Schweiz – besteuert. Werden die Renten in der EU bereits an der Quelle besteuert, verzichtet die Schweiz auf eine zweite Versteuerung hierzulande. |
