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Montag, 5.1.2009

Seit 2002 freier Personenverkehr

Dank dem Abkommen über den freien Personenverkehr haben Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Staaten das Recht, Arbeitsplatz und Wohnort innerhalb der Vertragsstaaten frei zu wählen. Voraussetzung sind ein gültiger Arbeitsvertrag oder bei Nichterwerbstätigen genügend finanzielle Mittel sowie eine Krankenversicherung. Dies gilt auch für Selbständigerwerbende.

Schweiz auf Arbeitskräfte angewiesen
Das Freizügigkeits-Abkommen gilt gemäss der Bundesverwaltung als eines der wirtschaftlich wichtigsten bilateralen Abkommen, da die Schweiz unter anderem aus demografischen Gründen auf ausländische Arbeitnehmer angewiesen ist. Es eröffnet im Gegenzug aber auch Schweizer Staatsbürgern die Möglichkeit, irgendwo in der EU zu leben und zu arbeiten.

Teil der Bilateralen Verträge
Die Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der EU und der Schweiz wurde im Rahmen der ersten Bilateralen Verträge 1999 ausgehandelt. Das Abkommen trat am 1. Juni 2002 in Kraft. Es galt zunächst für die 15 «alten» EU-Länder, und zwar mit einer fünfjährigen Kontingentsfrist. Seit Juni 2007 besteht die volle Personenfreizügigkeit mit diesen EU-Ländern.

Ausdehnung auf neue EU-Staaten
2004 traten zehn Staaten aus Mittel-, Ost- und Südeuropa der EU bei. Für Malta und Zypern galten beim freien Personenverkehr mit der Schweiz die gleichen Bedingungen wie für die «alten» EU-Staaten: Seit Juni 2007 gibt es keine Kontingente mehr.

Für die restlichen acht neuen EU-Mitglieder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) gibt es noch bis Ende April 2011 Kontingente. Danach kann die Schweiz während drei Jahren eine Schutzklausel einführen, falls es zu einer Einwanderungswelle aus diesen Ländern kommt.

Flankierende Massnahmen
Im Juni 2004 führte die Schweiz flankierende Massnahmen gegen Sozial- und Lohndumping ein: Arbeitnehmer sollten vor der missbräuchlichen Unterschreitung des in der Schweiz üblichen Lohn- und Sozialniveaus geschützt werden. Die Massnahmen wurden mit der Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Staaten im April 2006 ausgebaut.

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