Das Abkommen mit Rumänien und Bulgarien
Rumänien und Bulgarien sind der EU Anfang 2007 beigetreten. Damit wurde auch die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und diesen neuen EU-Ländern ein Thema, denn ein Grundsatz der EU ist die Gleichbehandlung all ihrer Mitglieder.
Volle Freizügigkeit erst ab 2019
Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU wurden Ende Januar 2008 abgeschlossen. Der Vertrag sieht vor, dass die Schweiz während zehn Jahren nach Inkrafttreten den Zustrom an Arbeitskräften aus den beiden Ländern regulieren kann. De facto würde also erst ab 2019 volle Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und Rumänien sowie Bulgarien herrschen.
Kontingente und Schutzklausel
Während den ersten sieben Jahren gelten Kontingente für Arbeitskräfte aus den beiden osteuropäischen Staaten. Sie werden schrittweise von 362 Dauer- und 3620 Kurzaufenthaltern im ersten Jahr, auf 1207 Dauer- und 11 664 Kurzaufenthalter im siebten Jahr erhöht. Danach gilt für drei weitere Jahre eine Schutzklausel. Sie ermöglicht der Schweiz, bei einer übermässigen Zunahme von Arbeitswilligen aus Rumänien und Bulgarien weiterhin Kontingente festzulegen.
Kohäsionszahlungen wahrscheinlich
Bei den Verhandlungen über längere Übergangsfristen stellte die Schweiz der EU Kohäsionszahlungen an die beiden neuen Mitgliedsländer in Aussicht. Dabei handelt es sich um 257 Millionen Franken für fünf Jahre. Bulgarien wird rund 30 Prozent, Rumänien rund 70 Prozent erhalten. Das Schweizer Parlament muss dem notwendigen Rahmenkredit noch zustimmen.
