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Umwandlungssatz-Senkung: Worum geht es?

Neu Pensionierte sollen weniger hohe Renten erhalten, um die Pensionskassen langfristig zu stabilisieren. Gegner ergriffen das Referendum und erzwangen eine Abstimmung.

Ziel: Langfristige Stabilisierung der Pensionskassen
Die Eidgenössischen Räte beschlossen 2008, zur langfristigen Stabilisierung der Pensionskassen den Mindestumwandlungssatz bis 2016 stufenweise auf 6,4 Prozent zu senken.

Der Umwandlungssatz dient in der beruflichen Vorsorge dazu, nach der Pensionierung die Höhe der Rente für den letzten Lebensabschnitt zu berechnen. Mit dem Umwandlungssatz wird das durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge gebildete Altersguthaben der zweiten Säule in eine jährliche Rente umgewandelt.

Die Höhe des Mindestumwandlungssatzes ist im Gesetz verankert. Den Pensionskassen steht es frei, höhere Umwandlungssätze zu verwenden und damit höhere Renten auszuzahlen.

Folgen der Umwandlungssatz-Senkung
Heute liegt der Mindestumwandlungssatz für Frauen bei 7 Prozent, bei Männern bei 7,05 Prozent. Die Senkung auf 6,4 Prozent hätte zur Folge, dass ab 2016 die Rentenhöhe pro 100'000 Franken angespartem Alterskapital nur noch 6400 Franken jährlich betragen würde, anstatt wie heute rund 7000 Franken.

Der Bundesrat beurteilte die Rentenreduktion als nötig, weil die Lebenserwartung gestiegen sei, zudem müssten die Pensionskassen mit geringeren Anlagerenditen rechnen.

Wer bereits pensioniert ist, ist von der Reduktion des Mindestumwandlungssatzes nicht betroffen.

Gegner der Kürzung erzwangen Volksabstimmung
Gegen diese Rentenkürzung engagierten sich die Gewerkschaft Unia, die SP sowie mehrere Konsumenten-Zeitschriften. Sie ergriffen das Referendum und verlangten mit rund 200'000 Unterschriften eine Volksabstimmung. (jwi, sda/ap)

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Links:
  • Abstimmungstext Mindestumwandlungssatz (PDF)
  • SGB: Contra durch Gewerkschaften
  • BSV: Pro-Argumente des Bundesrates
  • Pro-Komitee
  • Parolenspiegel
  • Dossier zur Senkung des Umwandlungssatzes auf parlament.ch
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