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Dienstag, 9.3.2010

Rekordbusse gegen Swisscom aufgehoben

Die Swisscom beherrscht den Markt, aber sie missbraucht ihn nicht. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht und hebt die Millionen-Busse der Weko auf.

Die Swisscom hat bei der Übernahme fremder Anrufe auf ihr Handynetz nicht zu viel verlangt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht und hebt die Busse von 333 Millionen Franken, die die Wettbewerbshüter ausgesprochen hatten, vorerst auf. Das Telekomunternehmen beherrscht laut den Richtern zwar den Markt, aber missbraucht ihn nicht.

33,5 Rappen pro Minute
Die Wettbewerbskommission (Weko) war 2007 zum Schluss gekommen, dass die 33,5 Rappen pro Minute, die die Swisscom von April 2004 bis Mai 2005 von Konkurrenten für die Einspeisung von Anrufen aus deren Netz auf das Swisscom-Mobilfunknetz verlangt hatte, überhöht waren.

Starke Marktstellung missbraucht
Nach Ansicht der Wettbewerbshüter hatte Swisscom dabei ihre marktbeherrschende Stellung gegenüber den Konkurrenten Orange und Sunrise missbraucht, um die unangemessenen Terminierungspreise zu erzwingen. Die Weko verhängte deshalb gegen die Swisscom die kartellrechtliche Rekordbusse über 333,37 Millionen Franken.

Nicht in allen Punkten entlastet
Die Swisscom gelangte gegen das harte Verdikt ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde nun teilweise gutgeheissen und die von der Weko verhängte Sanktion aufgehoben hat.

Weko darf weiterhin sanktionieren
Allerdings sind die Richter der Beschwerde des Telekomkonzerns nicht in allen Punkten gefolgt. So gilt die Swisscom im relevanten Bereich als marktbeherrschend. Auch wurden die Befugnis der Weko, direkte Sanktionen auszusprechen und das von ihr befolgte Verfahren bestätigt, wie die Kommission in einer Stellungnahme betonte.

Weiterzug wird geprüft
Trotzdem bedauere die Weko den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. «Der Leidtragende ist der Konsument.» Dieser bleibe gegenüber missbräuchlichen Preisen in der Mobiltelefonie schutzlos, hiess es weiter. Die Weko prüfe nun, ob sie den Entscheid an das Bundesgericht weiterziehen wolle. Auch die Swisscom erwägt einen Weiterzug. Das Urteil kann innert 30 Tagen angefochten werden.

Bisher höchste Busse
Die 333,37 Millionen Franken waren die höchste Busse, welche die Wettbewerbshüter wegen Verstössen gegen das neue Kartellgesetz bis dahin verhängt hatten. Im vergangenen Juni hatte die Weko die Swisscom ein weiteres Mal gebüsst, dieses Mal mit knapp 220 Millionen Franken.

Weitere Beschwerde hängig
Die Weko wirft der früheren Monopolistin Swisscom in diesem Zusammenhang vor, beim Breitband-Internet ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und den Wettbewerb behindert zu haben. Eine entsprechende Beschwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht noch hängig. (nab, sda/ddp)

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Bundesverwaltungsgericht pfeift Weko zurück. (Philippe Erath, 9.3.2010)
Hören (3:54)

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