Bundesrat legt neues Epidemie-Gesetz vor
Die Schweiz will sich besser wappnen gegen übertragbare Krankheiten wie Schweinegrippe oder der Infektionskrankheit Sars. Das revidierte Epidemie-Gesetz regelt die Kompetenzen neu.
Der Bund soll die strategische Führung übernehmen. In Kraft treten sollen die neuen Vorschriften 2013. Der Bundesrat stellte die Botschaft zum totalrevidierten Epidemie-Gesetz dem Parlament zu.
Jetziges Gesetz ist veraltet
Das geltende Gesetz von 1970 entspricht den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr. In den vergangenen 40 Jahren veränderten sich die Praxis bei der Bekämpfung von Epidemien und das Leben der Menschen.
Gesetzliche Lücken und Schwachstellen zeigten sich im Zusammenhang mit der Sars-Epidemie 2003 und der Schweinegrippe-Pandemie (H1N1). Die heutigen Gesetzesgrundlagen reichten nicht aus, um Risiken von neu auftretenden Epidemien und deren Verbreitung rechtzeitig zu erkennen, schrieb das Departement des Innern.
Ebenso wenig könnten die nötigen Vorbereitungen auf Epidemie-Wellen rasch genug getroffen und wirkungsvoll darauf reagiert werden. Gefährliche Krankheiten sollen mit dem totalrevidierten Gesetz effizienter und wirksamer erkannt, überwacht, verhütet und bekämpft werden können.
Federführung beim BAG
Nationale Programme - etwa für Impfungen - werden gemäss dem Gesetzesentwurf unter der Federführung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erarbeitet. Die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Dritten soll klarer festgelegt werden. Zu diesem Zweck wird ein ständiges Koordinationsorgan geschaffen.
In ausserordentlichen Lagen wird zusätzlich ein Einsatzorgan eingesetzt. Weiter werden Massnahmen zum Gesundheitsschutz nach dem Ausbruch einer Epidemie festgesetzt, etwa für Veranstaltungsverbote und Quarantäne. Die Zusammenarbeit mit dem Ausland wird besser auf die internationalen Vorschriften abgestimmt.
Schwachstelle Zusammenarbeit
Die 2009 ausgebrochene Schweinegrippe-Pandemie brachte die Lücken der schweizerischen Gesetzgebung zum Vorschein. Eine externe Evaluation zeigte nach Angaben des BAG, dass Bund und Kantone ungenügend zusammenarbeiteten. Dies sowohl bei der Vorbereitung wie auch bei Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von H1N1.
Bei der Verteilung des Schweinegrippe-Impfstoffs traten logistische Schwachstellen auf. Auch bei den Impfempfehlungen hätten sich die beteiligten Stellen besser absprechen sollen. Die Empfehlungen der Auswertung seien bei der Arbeit am neuen Gesetz berücksichtigt worden, schrieb das BAG. (rend, sda)
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