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Mittwoch, 18.1.2012

Bundesrat lehnt «1:12»-Initiative ab

Der Chef eines Unternehmens dürfe nicht mehr als zwölf Mal soviel verdienen wie sein am tiefsten bezahlter Arbeitnehmer - das verlangen die Juso in ihrer umstrittenen Volksinitiative «1:12». Zu ihr hat sich nun der Bundesrat geäussert: Er lehnt sie ohne Gegenvorschlag ab.

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «1:12 - Für gerechte Löhne» der JungsozialistInnen Schweiz (Juso) ohne Gegenvorschlag ab. Die Landesregierung hält das Vorhaben nicht für ein wirksames Mittel gegen zu hohe Löhne und Lohnungleichheit. Das im März 2011 mit über 113'000 Unterschriften eingereichte Volksbegehren der Juso verlangt, dass der tiefste Lohn in einer Firma höchstens zwölf Mal tiefer sein darf als der Lohn der bestbezahlten Person.

Bestehende Massnahmen reichen
Das sieht der Bundesrat anders. Zwar teile man die Meinung, dass die Entwicklung zu sehr hohen Löhnen soziale und wirtschaftliche Probleme verursachen könne, heisst es in einer Mitteilung. Allerdings könne mit bestehenden und geplanten politischen Massnahmen besser gegengesteuert werden als mit der Juso-Initiative.

Konkret verweist der Bundesrat auf den indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative. Dieser sieht keine Lohnobergrenzen oder ähnliche Massnahmen vor, auch eine Bonussteuer ist vorerst vom Tisch. Vielmehr sollen die Aktionäre die Lohnexzesse in den Teppichetagen stoppen. Dazu sollen ihre Aktionärsrechte gestärkt werden, etwa mit Abstimmungen über die Lohnbezüge des Top-Managements. Der Gegenvorschlag steckt zurzeit noch in der Differenzbereinigung zwischen den Räten.

Zudem, so heisst es in der Mitteilung weiter, seien im Zuge der Bankenregulierung Leitplanken für sehr hohe Löhne gesetzt worden - etwa mit einem neuen Artikel im Bankengesetz, wonach der Bundesrat in die Löhne von systemrelevanten Banken eingreifen darf, solange sie vom Staat finanziell unterstützt werden.

Bundesrat setzt auf Sozialpartnerschaft
Bei den niedrigen und mittleren Löhnen reichen nach Ansicht der Regierung die zur Verfügung stehenden Instrumente: In diesen Lohnsegmenten spiele die Sozialpartnerschaft. In Sektoren, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt und in denen es immer wieder zu Missbräuchen kommt, könnten die tripartiten Kommissionen Normalarbeitsverträge erlassen. Zudem strebe der Bund mit dem Gesetz gegen die Schwarzarbeit die Eindämmung der Schattenwirtschaft und damit prekären Arbeitsverhältnisse an.

Im öffentlichen Sektor lege der Staat als Arbeitgeber oder Eigner öffentlich-rechtlicher Anstalten Höchstgrenzen für die Löhne fest. Mit Ausnahme einiger weniger marktorientierter bundesnaher Unternehmen wie der Post, der SBB oder der RUAG werde das von der Initiative angestrebte Lohnverhältnis eingehalten. Schliesslich sorge der Staat auch über die Steuern für einen Ausgleich bei der Einkommensverteilung. Aus all diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat die Juso-Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung.

Juso enttäuscht
Die Juso zeigte sich über den Bundesratsentscheid enttäuscht. Damit stellte sich der Bundesrat hinter die Abzocker, teilte die Jungpartei der Sozialdemokraten mit. Der Entscheid komme einem «weiteren Kniefall der Politik vor der neuen Herrscherschicht in den Chefetagen» gleich. (ank, sda)

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Freitag, 15.4.2011

Juso-Initiative «1:12» kommt vors Volk

Der Boss eines Unternehmns soll pro Monat nicht mehr verdienen als sein am schlechtesten bezahlter Angestellter. Die Juso-Initiative, die dies verlangt, kommt vors Volk.  Mehr


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