Bund sorgt sich um Angehörige von Exil-Syrern
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat sich zu Berichten geäussert, wonach Angehörige von in der Schweiz lebenden Syrern in ihrer Heimat verfolgt werden. Das EDA nehme «die verschiedenen Anschuldigungen in Bezug auf Repressalien, die gegen Angehörige syrischer Oppositioneller in der Schweiz verübt werden, sehr ernst», heisst es in einer Stellungnahme zu Berichten der Schweizer Sonntagspresse.
Spione in der Schweiz?
Die «SonntagsZeitung» hatte berichtet, dass Agenten des syrischen Regimes in der Schweiz Oppositionelle ausspionieren. Verwandte dieser Exil-Syrer in der Heimat seien darauf misshandelt worden. Die Schweiz toleriere keine illegalen Tätigkeiten auf ihrem Hoheitsgebiet, schrieb Wälti. «Können solche nachgewiesen werden, haben diese juristische Konsequenzen - oder diplomatische Folgen, wenn solche Aktivitäten von Personen getätigt werden, die Privilegien und Immunitäten geniessen.»
Besteht der Verdacht, dass Agenten einer ausländischen Regierung in der Schweiz tätig werden, muss die Bundesanwaltschaft ermitteln. Besitzt ein mutmasslicher Spion einen Diplomatenpass, kann die Schweizer Regierung diesen ausweisen.
Auch SF berichtete über ähnliche Fälle
Auch «10vor10» hatte in der vergangenen Woche bereits über Syrer in der Schweiz berichtet, die sich an Demonstrationen in Genf beteiligt hatten und deren Angehörige in Syrien wenig später Repressalien erlitten. (ank, sda)
