Drei Wegelin-Banker in den USA angeklagt
Bank Wegelin (Keystone Archiv)
- Donnerstag, 24.5.2012: Wegelin bleibt zweitem Gerichtstermin fern
- Mittwoch, 16.5.2012: US-Steuerstreit: Zweite Vorladung für Wegelin
- Sonntag, 22.4.2012: Bewegung im Steuerstreit mit den USA
- Samstag, 14.4.2012: Bundesrat erlaubt Banken Lieferung von Daten
- Mittwoch, 11.4.2012: Weitere Bankdaten nur mit klareren Suchkriterien
- Mittwoch, 11.4.2012: Urteil erschwert Lösung im Steuerstreit
- Mittwoch, 11.4.2012: CS darf Kundendaten nicht an USA liefern
- Dienstag, 6.3.2012: USA zufrieden mit Steuerabkommen
Nächster Akt im Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA: Drei Banker der St. Galler Privatbank Wegelin sind wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt worden. Amerikanisches Recht könnte tangiert sein, räumt die Bank Wegelin ein und bringt ihre Anwälte in Stellung.
Anklage in New York
Die drei Banker sind am Dienstag in New York angeklagt worden. Die New Yorker Staatsanwaltschaft wirft den drei 41- bis 51-jährigen Schweizern vor, «zusammen mit US-Steuerzahlern und anderen Personen einen Plan ausgearbeitet zu haben, um Gelder in der Höhe von 1,2 Milliarden Dollar zu verstecken», heisst es in einem Communiqué.
Bei den drei Bankern handelt es sich um Mitarbeiter der St. Galler Bank Wegelin, wie das Finanzinstitut bestätigte. Sie hätten in der Schweiz gearbeitet. Die betroffenen Mitarbeiter befinden sich auf freiem Fuss. Gemäss den Angaben von Wegelin sind sie weiterhin für die Privatbank tätig, werden jedoch anderweitig eingesetzt.
Es geht um 70 reiche US-Kunden
Konkret beschuldigen die US-Ermittler die drei Banker, zwischen 2005 und 2010 Kunden angeworben und ihnen unter anderem bei der Gründung von Scheinfirmen in Liechtenstein, Panama und Hong Kong geholfen zu haben.
2008 geriet die Grossbank UBS ins Visier der US-Steuerfahnder. Viele amerikanische Kunden waren verunsichert. Dies machten sich die Wegelin-Mitarbeiter zu Nutze. Die Angeklagten hätten rund 70 US-Kunden davon überzeugen können, dass ihre eigene Bank nur Büros in der Schweiz unterhalte und die Gefahr, von den Ermittlern entdeckt zu werden, entsprechend kleiner sei, so der Vorwurf.
«Schweizer Recht nicht verletzt»
Das amerikanische Recht lasse Spielraum für rechtliche Schritte in der Sache zu. «Die Bank Wegelin kann aber mit Gewissheit davon ausgehen, dass im gesamten Zeitraum kein Schweizer Recht verletzt worden ist», heisst es in einer Stellungnahme. Von der Bank beauftragte US-Anwälte hätten nun ihre Sicht der Rechtslage aufgearbeitet und sich auf die zu erwartende Auseinandersetzung vorbereitet.
Die Bank Wegelin hat das Geschäft mit amerikanischen Kunden vollständig aufgegeben. Seit April 2011 arbeitet die Bank ihr Amerika-Geschäft der letzten zehn Jahre auf und lässt die Vorgänge von internen und externen Experten durchleuchten.
Die Wegelin & Co. Privatbankiers seien daran interessiert, zur Klärung der Geschäftsaktivitäten mit früheren US-amerikanischen Kunden beizutragen, heisst es.
Ehemaliger Direktor vom FBI verhaftet
Die Anklage der drei Banker ist der vorerst letzte Akt eines langen Streits um Steuergelder zwischen der Schweiz und den USA, der 2007 begann und 2009 mit der Herausgabe von rund 4500 Kundendossiers der Grossbank UBS an die US-Steuerbehörden gipfelte.
Im Sog der Steueraffäre rund um die UBS kam auch die Privatbank Wegelin auf den Radar der US-Steuerbehörden. Im Oktober 2010 wurde ein ehemaliger Direktor des Instituts wegen versuchter Geldwäscherei vom FBI verhaftet.
Verfahren gegen elf Schweizer Banken
Ausserdem wurde Mitte vergangenen Jahres ein Fall bekannt, wonach ein US-Kunde rund 26 Millionen Dollar am Fiskus seines Heimatlandes vorbeischleusen wollte und das Geld zuerst bei der Grossbank UBS und später bei der Bank Wegelin deponierte. Ob der Fall im Zusammenhang mit den jetzigen Anklagen steht, ist nicht bekannt.
Insgesamt läuft bereits gegen elf Schweizer Banken eine strafrechtliche Untersuchung. Dazu gehören nebst der St. Galler Privatbank die Credit Suisse, die Bank Julius Bär sowie die Basler Kantonalbank. (pet, sda)
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